Bundesgerichtshof entscheidet über Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit der Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt.
BGH-Urteil vom 8. Oktober 2026 – III ZR 34/25, Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Amts- und Staatshaftungsansprüche zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Mitarbeiter des Jugendamts einer Stadt – auf der Grundlage bisherigen Feststellungen der Tatsacheninstanzen – bei der Inobhutnahme eines Kindes aus einem Kindergarten amtspflichtwidrig gehandelt haben. Sachverhalt: Der Kläger […]
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