Abwendungsvereinbarungen weiter wirksam.
Vereinbarungen zur Abwendung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten „Boxhagener Platz“, „Falkplatz“, „Luisenstadt“ und „Graefestraße“ bleiben wirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in fünf Berufungsverfahren entschieden. Die Klägerinnen sind Immobiliengesellschaften, die in sozialen Erhaltungsgebieten liegende bebaute Grundstücke in Berlin erwarben. Um die vom Land Berlin angekündigte Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts abzuwenden, unterzeichneten sie entsprechende Abwendungsvereinbarungen, […]
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