Keine Klagebefugnis eines Medienunternehmens für ein Verfahren betreffend die Zeugnisverweigerung des Bundespräsidenten.
Ein Medienunternehmen hat keine Klagebefugnis für eine verwaltungsgerichtliche Klage, mit der die Weigerung des Bundespräsidenten, in einem zivilgerichtlichen Verfahren als Zeuge auszusagen, überprüft werden soll. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Am 20. Mai 2018 veröffentlichte das klagende Medienunternehmen in einer von ihm verlegten Zeitung einen Artikel, in dem es unter der Überschrift „Asyl-Affäre: Jetzt […]
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