Rechtswidrige Rückforderung von Beihilfen für Flughafen Frankfurt Hahn.
Die Rückforderung von Betriebsbeihilfen, die das Land Rheinland-Pfalz der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH für 2017 und 2018 gewährt hat, ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Das Land Rheinland-Pfalz gewährte der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH mit Billigung der Europäischen Kommission Betriebsbeihilfen für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt rund 10,3 Mio. Euro. Mit […]
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