Berücksichtigung des Minderjährigenschutzes bei der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen.
Wird die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss wegen eigenen Einkommens des Minderjährigen aufgehoben und die zu Unrecht erhaltene Leistung von diesem zurückgefordert, sind die Anforderungen an den mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz – GG) gebotenen Schutz des Minderjährigen vor einer Überschuldung bei der behördlichen Ermessensprüfung zur Geltung zu bringen. Eine […]
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