Außerordentliche Kündigung der Leiterin Intendanz des RBB bestätigt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, das die fristlose Kündigung der Leiterin der Intendanz des RBB für wirksam angesehen hatte. Die Arbeitnehmerin war seit dem 01.07.2016 beim RBB beschäftigt, seit 01.07.2017 als Leiterin der Intendanz. Die unter dem 17.10.2022 erklärte außerordentliche, fristlose Kündigung erachtete nun auch das Landesarbeitsgericht als wirksam. Den […]
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