Keine Verbeamtung eines ehemaligen „AfD“-Fraktionsvorsitzenden einer brandenburgischen Gemeindevertretung.
Ein Antragsteller, der bis zur Aufhebung seiner vorläufigen Einstellungszusage für die Partei „Alternative für Deutschland“ (‚AfD‘) Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung war, muss nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei ernannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller war von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizeivollzugsbeamter […]
Weiterlesen →








