Corona-Teststellenbetreiberin muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen.
Eine Betreiberin von Corona-Testzentren kann keine weitere Vergütung für die zwischen Juli 2021 und April 2023 durchgeführten Corona-Tests verlangen und muss bereits ausgezahlte Leistungen in Höhe von 4.032.692,15 Euro zurückzahlen, weil sie die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht eingehalten hat. Dies hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 11. Mai 2026 entschieden und […]
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