Zahlung auf eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens.
Die Zahlung auf eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens kann insolvenzrechtlich angefochten werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat heute entschieden, dass auch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden können. Das Land ist dabei auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen, richtiger Anfechtungsgegner. Der Kläger ist […]
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