Verwaltungsgericht Köln: DB InfraGO AG hat einen Anspruch auf Erhöhung der Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 um mehr als 880 Mio. Euro.
Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat die für die Eisenbahnregulierung zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln entschieden, dass die DB InfraGO AG einen Anspruch auf Festsetzung der Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 auf 8.203 Mio. Euro hat. Die DB InfraGO AG betreibt einen Großteil der Schienenwege und Personenbahnsteige in der Bundesrepublik Deutschland, für […]
Weiterlesen →







