Verbot des Imam Mahdi Zentrums rechtmäßig.
Das Verbot des Fatime Versammlung e. V. alias Imam Mahdi Zentrum mit Sitz in Münster ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, in einem gestern bekannt gegebenen Urteil ohne mündliche Verhandlung vom 13.05.2026 entschieden und die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW […]
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