Internetpost zu russischem Angriffskrieg – Verurteilung wegen Billigung von Straftaten.
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat mit Urteil vom 18. Mai 2026 (1 ORs 12/26) die Entscheidungen der vorherigen Instanzen bestätigt, wonach eine Angeklagte sich mit einem Kommentar zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wegen Billigung von Straftaten schuldig gemacht hat. Lediglich die Höhe der Geldstrafe hat der Senat in seiner Entscheidung herabgesetzt. Auf der […]
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