Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 – „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“.

Für Menschen in Zahlungsschwierigkeiten, deren Konto gepfändet wird, ist das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, die grundlegende Voraussetzung, um das für die Existenzsicherung notwendige Geld auf dem Konto zu schützen. Nach Angaben der Schufa nutzten in 2024 rund 2,75 Millionen Menschen in Deutschland ein P-Konto. Hierfür ist es erforderlich, zur jeweiligen Bank zu gehen und einen Antrag auf Umwandlung des Kontos zu stellen. Nach der gesetzlichen Regelung soll das P-Konto dann innerhalb weniger Tage eingerichtet werden. Einige Banken verweigern allerdings die Umwandlung, manchmal wird das Konto gekündigt. Unterdessen kann es dazu kommen, dass die Miete nicht abgebucht, der Stromabschlag nicht gezahlt und Geldabhebungen für die grundlegenden Bedürfnisse nicht durchgeführt werden können.

In der Schuldnerberatung sind die Beratungskräfte fast täglich mit solchen Problemen konfrontiert. Allein in Niedersachsen gibt es 254 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, hiervon 118 der Freien Wohlfahrtspflege. Ein Teil dieser Beratungsstellen wird durch das Land mit 650.000 Euro pro Jahr gefördert. Um auf die Herausforderungen, die mit dem P-Konto einhergehen, aufmerksam zu machen, stellt die bundesweit tätige Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) die diesjährige Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter das Motto

„Wie komme ich an mein Geld?

Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“

„Bankkund*innen brauchen bei Problemen mit dem Pfändungsschutzkonto die Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, die neben der Beratung auch auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben drängen“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW). „Unsere Schuldnerberatungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen ein eigenes Konto für den allgemeinen Zahlungsverkehr führen können, ihre lebensnotwendigen Einnahmen und Sozialleistungen vor Pfändungen geschützt sind und Eltern das Geld erhalten bleibt, das ihren Kindern zusteht und für deren Unterhalt bestimmt ist.“

Die LAG FW schließt sich daher den Forderungen der AG SBV an, den Anspruch auf ein Konto und den staatlichen Schutz des P-Kontos als existenzielles Sicherungsinstrument wirksam zu gewährleisten. Hierzu gehören klarere Standards für die Banken, damit alle Schutzvorschriften für Menschen mit einem P-Konto eingehalten werden, und entsprechende Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben. Eine wichtige Voraussetzung umfasst gut geschulte Mitarbeitende in den Banken, die für betroffene Kundinnen und Kunden leicht erreichbar sind. Zudem braucht es Beschwerdeinstanzen, die zeitnah reagieren.

EU-weit hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Konto, das sogenannte Basiskonto. Allerdings zeigen sich auch hier in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, ein solches Konto einzurichten – und das obwohl ein Konto elementarer Bestandteil der Existenzsicherung ist.

Auch Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi fordert: „Die ohnehin schon schwierige Situation, in der sich Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollte nicht noch weiter verschärft werden. Wenn nicht einmal mehr Zahlungen für den notwendigsten Bedarf bei hilfebedürftigen Menschen ankommen können, müssen wir als Gesellschaft handeln. Überschuldete Menschen sollten durch das Pfändungsschutzkonto geschützt sein und alle Menschen mit geringem Einkommen haben ein Anrecht auf ein Basiskonto. Ich danke an dieser Stelle herzlich den Schuldnerberatungsstellen für die Unterstützung der Ratsuchenden und ihre wertvolle Arbeit.“

Hintergrund:

In der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen. Im Fokus steht die Vertretung der Interessen von überschuldeten Menschen in Deutschland und der in der Schuldnerberatung tätigen Verbände.

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