Am gestrigen Donnerstag, 4. Juni, hat der Bund den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi erwartet im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutliche Verbesserungen an dem Gesetz:
„Es ist gut, dass Ministerin Warken nun endlich den Entwurf zur Pflegereform vorgelegt hat, denn eines ist klar: Die Soziale Pflegeversicherung muss grundlegend reformiert werden, damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auch in Zukunft Unterstützung und Entlastung in schwierigen Lebenssituationen erfahren. Der Gesetzentwurf sieht einige Verbesserungen für die pflegerische Versorgung vor, wie etwa die Bündelung der unterschiedlichen Beratungsangebote und Einführung einer individuellen Pflegebegleitung sowie die Refinanzierung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen und Stärkung der Rehabilitation. Auch dass ambulante Einzelleistungen in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget gebündelt werden und entlastende digitale Tools, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur, Qualifizierung und IT-Sicherheit stärker gefördert werden, begrüße ich.
Aber – und das werden wir mit den anderen Ländern gegenüber dem Bund deutlich machen: Mit Blick auf die Maßnahmen zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Das von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam im Zukunftspakt Pflege gesteckte Ziel, die Kostenbelastung für die Pflegebedürftigen zu begrenzen, wird mit diesem Entwurf nicht erreicht. Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen in Höhe von elf Milliarden Euro lösen die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht, sondern verschieben die finanzielle Last einseitig auf die Länder, die Kommunen und die Betroffenen. Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Kürzung bei den Leistungszuschlägen für Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Wenn Eigenanteile für die stationäre Pflege steigen und Hilfsangebote wegbrechen, werden unzählige Pflegebedürftige unter die Armutsgrenze gedrängt. Die Folge wird eine unweigerliche Kettenreaktion sein: Die Betroffenen müssen „Hilfe zur Pflege“ beantragen, was zu einer Kostenexplosion bei den Sozialhilfeträgern führen wird.
Ich fordere die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern. Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren. Statt einer reinen Mangelverwaltung und Einsparungen auf dem Rücken der Schwächsten braucht es eine nachhaltige Finanzierung, die auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen beinhaltet. Niedersachsen und die anderen Länder werden sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einbringen, um eine echte, zukunftsfähige Pflegereform zu gestalten. Am Ende muss im Bundestag eine Reform beschlossen werden, die tatsächlich für eine Verbesserung der Situation in der Pflege und eine Stabilisierung der Pflegeversicherung sorgt.“
