Colonia Dignidad: Vertrauen der Betroffenen in deutsche Justiz erschüttert.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat am 6. Mai 2019 die Ermittlungen gegen Hartmut Hopp, ehemals Führungsmitglied und Lagerarzt der Colonia Dignidad, eingestellt:

06.05.19_16.13_Telefax.02151847668

Ein gemeinsames Statement dazu haben heute Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, Jan Stehle (Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika) und Andreas Schüller (European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR) abgegeben:

„Der Umgang Deutschlands mit den Verbrechen in der Colonia Dignidad ist und bleibt ein dunkles Kapitel deutscher Justizgeschichte. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Krefeld reiht sich ein in eine lange Kette des Nichthandelns. Die Betroffenen sind fassungslos, ihr Vertrauen in die deutsche Justiz ist erschüttert.

In Deutschland und in Chile leben etliche Betroffene und Zeugen der Verbrechen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden. Sie sind bereit auszusagen, etwa zur Rolle von Hartmut Hopp bei Folter und Mord an Gegnern des Pinochet-Regimes auf dem Gelände der Sektensiedlung. Doch die Staatsanwaltschaft Krefeld hat diese Zeugen schlicht ignoriert.

Auch zur systematischen Misshandlung von Sektenmitgliedern mit Psychopharmaka hat die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ermittelt – obwohl darüber beispielsweise Anzeigeerstatterin Gudrun Müller Auskunft geben könnte. Doch auch sie wurde in den sieben Jahren des Ermittlungsverfahrens niemals vernommen.

Gemeinsam mit den Betroffenen werden wir nun besprechen, ob sie Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen.“

Ich habe solche Straftaten nicht vollbracht.

Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht vollstreckbar.

Colonia Dignidad: Erleichterung und Erfolg bei Mandant und Anwalt.

Der Verteidiger von Hartmut Hopp, RA Helfried Roubicek, erklärte heute gegenüber der TP Presseagentur Berlin:

„Zutreffend ist, dass Dr. Hartmut W. Hopp rund 50 Jahre in Chile gelebt hat, Mitte 2011 nach Deutschland kam und seither in Krefeld lebt. Bestritten wurden von ihm stets alle Vorwürfe des Kindesmissbrauchs in Chile und schließlich auch alle sonstigen Vorwürfe in Deutschland (darunter mehrfacher Mord vor über 30 Jahren), die er als angebliche strafbare Handlungen in Chile begangen haben soll und zwar als Arzt, als Leiter des  Krankenhauses der COLONIA DIGNIDAD im Süden von Chile oder schlichtweg als Bewohner jener Siedlung in den chilenischen Bergen am Rande der Andenkette.

Eine etwaige Stellungnahme zu – jahrelangen und / oder aktuellen – Falschmeldungen um seine Person, zu Vermutungen privater Stellen und Personen, zu nicht zutreffenden Annahmen und spekulativen Interpretationen anderer Organe wird es in der Öffentlichkeit weder vom ehemaligen Beschuldigten Hopp noch von seinem deutschen Strafverteidiger Roubicek geben. Mithin auch nicht zur Presseerklärung der ECCHR vom 07.05.2019, dem privaten Verein European Center for Constitutional and Human Rights e.V., Berlin unter dem Vorsitz von Lotte Leicht.

Für Hartmut Hopp wird allerdings erklärt „Diese rund 8 Jahre des deutschen Ermittlungsverfahrens seit 2011 waren für mich nicht nur sehr schwer, sondern der größte Einschnitt in meinem Leben.“ Weiter lässt Hopp ausführen „Ich wünsche keinem Menschen eine derart ungerechte Verfolgung, die sich letztendlich nun glücklicherweise in rechtsstaatskonformer Art und Weise zum für mich befriedigenden Abschluss bringen ließ. Ich danke meinem Verteidiger Roubicek für seine engagierte und unermüdliche Verteidigertätigkeit, auch im 4-jährigen letztendlich ebenfalls erfolgreich bereits in 2018 abgeschlossenen Exequaturverfahren vor dem OLG Düsseldorf! Mein ursprünglicher Glaube in die Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hat sich hiermit uneingeschränkt als gerechtfertigt erwiesen.“ Schließlich abschließend noch Hopp: „Ich finde es abscheulich, was in der Colonia Dignidad an Grausamkeiten geschehen ist, die von mir und der großen Mehrheit der ehemaligen Bewohner der Colonia Dignidad aufgrund des dort herrschenden System niemals vermutet wurden. Meine Gedanken sind bei den Opfern und deren Familien, für die ich zusammen mit meinen engsten Angehörigen bete und auf  Trost für sie hoffe.

Einer etwaigen Beschwerde der ECCHR vom 07.05.2019, dem privaten Berliner Verein „European Center for Constitutional and Human Rights e.V.“ unter dem Vorsitz von Lotte Leicht bzw. dem ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck, wird diesseits vom Mandanten und seiner Verteidigung gelassen entgegengesehen. Ein förmliches Entgegentreten wird diesseits unterlassen. Denn: Sie – die Beschwerde – wird sich letztendlich in Luft auflösen, insofern sie sich gegen die staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung vom 06.05.2019 richten dürfte, weil es gegen Hopp de facto und de jure auch keinerlei „Ermittlungsreste“ gibt, die ihn für eine strafrechtliche Verantwortung überführen könnten. Nicht verkannt wird von der Verteidigung, dass einige Darlegungen aus der jüngsten ECCHR-Presseerklärung furchtbare Belange betreffen, die aber alle nichts mit der Person des nun 75-jährigen Arztes Hartmut Hopp zu tun haben. Die zitierten ECCHR-Bemühungen bei der UN in New York werden aufmerksam verfolgt; sie könnten dazu beitragen, dass die wahren Verantwortlichen eines Tages gefunden werden. Jedenfalls der Arzt Hopp gehört nicht dazu! Und Hopp ist im von der ECHHR erwähnten Brief an die UN aus 02/2019 nicht einmal erwähnt! Es gibt darin ja auch keine einzige Aussage, die H. Hopp mit Folter der Militärregierung in Chile in irgendeiner Weise in Verbindung bringt. Aus dem Brief an die UN geht eindeutig hervor, dass es sich um eine Beanstandung handelt, die sich gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Münster (Az. 30 Js 306 / 16) handelt, mithin aus einem völlig anderen Ermittlungsverfahren, das nichts mit Hopp zu tun hat.“

Im Falle, dass Beschwerde gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Krefeld eingelegt wird – wovon selbst dort ausgegangen wird, wie die StA Krefeld gegenüber der TP Presseagentur Berlin mitteilte -, werden wir weiterhin darüber berichten.

Über eine solche Beschwerde hätte dann die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zu entscheiden.

Dagegen wäre dann im Ablehnungsfalle ein Klageerzwingungsverfahren möglich, über das dann das OLG Düsseldorf das letzte Wort hätte.

Fotoquelle (Archiv): TP Presseagentur Berlin

 

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