Heute im Tagesspiegel-Checkpoint.

„Sie erinnern sich an an Irmela Mensah-Schramm? Die heute 71-Jährige „Polit-Putze“ war verurteilt worden, weil sie in einem Zehlendorfer Tunnel den Spruch „Merkel muss weg“ in „Merkel Hass weg“ verwandelt hatte – und die Verkehrsverwaltung deshalb einen Strafantrag stellte. Der wurde jetzt zurückgezogen, und auch die übereifrige Staatsanwaltschaft, die zunächst eine höhere Strafe als 1800 Euro wollte und deswegen auch noch in Berufung gegangen war, kann plötzlich „kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung“ mehr erkennen – das öffentliche Interesse an dieser absurden Strafverfolgung war dann wohl doch zu groß geworden.“

Anm. TP-Presseagentur: Der Richter, der Frau Mensah-Schramm zu 1800 Euro Geldbuße verurteilte, gehört auch wegen Rechtsbeugung auf die Anklagebank. Wie kann man an einer Sache, die schon sachbeschädigt ist, noch eine weitere Sachbeschädigung begehen? Wenn ich  auf einen zerdepperten Teller drauftrete, weil ich noch ein Hakenkreuz darauf erkenne, ist der Rechtsfrieden erst wieder hergestellt. Erst dann!

Eine Antwort

  1. Ganz sicher nicht der Richter, sondern die gesamte Staatsabwaltschaft gehört auf die Anklagebank, ebenso jene versagende Behörden, die das Hassgraffito monatelang wissentlich ignoriert haben!
    Der Richter wollte eigentlich einstellen, nicht so die Staatsanwältin!
    Es bahnt sich nun ein neuer Skandal an: 1 Woche wird eine größere Hakenkreuzschmiererei in Berlin-Neukölln geduldet, eine gegen mich gerufene Polizistin untersagte meine Übersprayaktion.
    Ist diese der Polizei und dem Eigentümer bekannte Schmiererei am 15. Juli noch zu sehen, werde ich sie mit Farbspray „bearbeiten“!

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