Nächster Schritt im Prüfverfahren der Dissertation von Franziska Giffey.

Verfasserin der Promotionsarbeit erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

Im laufenden Prüfverfahren der Dissertation von Franziska Giffey liegt dem Präsidium der Freien Universität Berlin inzwischen der Bericht des neuen Prüfgremiums vor. Wie das Präsidium der Hochschule am Mittwoch im Akademischen Senat mitteilte, wurde der Verfasserin der Promotionsarbeit vor einer Entscheidung des Präsidiums über eine mögliche Aufhebung der Rüge und vor einer neuen Entscheidung im Überprüfungsverfahren die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Für diese hat Franziska Giffey eine Frist von vier Wochen erhalten; auch dies wurde ihr am Mittwoch mitgeteilt. Nähere Informationen zum laufenden Prüfverfahren und zum Bericht des Prüfgremiums werden vor Bekanntgabe des Schlussergebnisses nicht veröffentlicht. Die Namen der Mitglieder des Prüfgremiums werden zum Ende des Prüfverfahrens bekannt gegeben. Diese Entscheidung hatte das Prüfgremium im Einvernehmen mit dem Präsidium der Freien Universität bereits zu Beginn seiner Tätigkeit Anfang des Jahres getroffen, um die Arbeit des Gremiums zu schützen und die Unabhängigkeit des Verfahrens zu sichern.

Die Freie Universität hatte am 18. November vergangenen Jahres mitgeteilt, dass die Dissertation von Franziska Giffey erneut geprüft werde. Für die Überprüfung gemäß § 34 Abs. 7 und 8 des Berliner Hochschulgesetzes wurde im Januar 2021 durch den zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften erneut ein Gremium eingesetzt. Das Ergebnis des neuen Prüfverfahrens wird bei der Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der im Oktober 2019 durch das Präsidium ausgesprochenen Rüge berücksichtigt.

Das Präsidium traf seine Entscheidung im November 2020 nach Kenntnisnahme und Prüfung eines von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis im Auftrag der Freien Universität erstellten allgemeinen Gutachtens über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz. (https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2020/fup_20_210_battis-gutachten-instrument-ruege/2020-11-04-BerlHG-Gutachten-Battis.pdf). Berücksichtigt wurden hierbei auch die gutachterlichen Stellungnahmen des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vom 31. Juli 2020 (https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002B290D/vwContentByKey/W2BSGCZQ428WEBSDE/$File/200731_Gutachten-Entzug-Doktortitel.pdf) und von Prof. Dr. Klaus Gärditz vom 27. Oktober 2020 (https://www.cdu-fraktion.berlin.de/image/inhalte/file/G%C3%A4rditz-Gutachten-Rechtssache-Giffey%20(27_10_2020).pdf).

Die Freie Universität Berlin hatte Anfang Februar 2019 ein formelles Prüfverfahrens hinsichtlich der Dissertation von Franziska Giffey „Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“ eingeleitet. Dem Vorschlag des ersten nach dem Berliner Hochschulgesetz eingesetzten Prüfgremiums folgend hatte das Präsidium der Freien Universität Berlin am 30. Oktober 2019 beschlossen, Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen. (https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2019/fup_19_320-dissertation-franziska-giffey1/).

Weitere Informationen

  • Fragen und Antworten zum Prüfverfahren der Dissertation von Franziska Giffey:

https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/faq/gutachten/

  • Stellungnahme des Präsidenten der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler, am 18. November 2020 vor dem Akademischen Senat der Freien Universität

https://www.fu-berlin.de/campusleben/campus/2020/201120-p-statement-giffey/

  • Pressemitteilung vom 17. Februar 2021 zu weiteren Verfahrensschritten im Prüfverfahren

https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2021/fup_21_verfahrensschritte-franziska-giffey/

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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