Oberwaltungsgericht Hamburg: Beschwerde der „AfD“-Fraktion betreffend den Zugang zum Bürgerhaus Wilhelmsburg erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit heute zugestelltem Beschluss (5 Bs 196/19) die Beschwerde der „AfD“-Fraktion zurückgewiesen, mit der diese ihr Begehren gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg, Zugang zu dem Bürgerhaus Wilhelmsburg zwecks Durchführung einer politischen Diskussionsveranstaltung zu erlangen, weiterverfolgt hatte.

Das Oberverwaltungsgericht hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (3 E 2759/19) bestätigt, wonach es sich bei dem Bürgerhaus Wilhelmsburg, welches im Eigentum und unter ausschließlicher Verfügungsgewalt einer Stiftung steht, nicht um eine von der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der öffentlichen Gewalt zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung handelt. Auch das Oberverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass die Stadt gegenüber der Stiftung über ausreichende Einwirkungsmöglichkeiten verfügt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

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