GBA: Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN).

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (1. März 2017) und heute (2. März 2017) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2017 sowie vom 28. Februar 2017 den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulrahman A. A. und den 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdalfatah H. A. im Regierungsbezirk Gießen sowie in Düsseldorf durch Beamte der baden-württembergischen und nordrhein-westfälischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte Abdulrahman A. A. ist dringend verdächtig, sich im Jahr 2013 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) zu haben.

Der Beschuldigte Abdalfatah H. A. ist ebenfalls dringend verdächtig, sich im Jahr 2013 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus wird ihm in dem Haftbefehl zur Last gelegt, aus niedrigen Beweggründen im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen getötet und dadurch in 36 tateinheitlichen Fällen ein Kriegsverbrechen sowie einen Mord begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 StGB).

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Abdulrahman A. A. gründete Anfang des Jahres 2013 in Syrien unter anderem mit dem gesondert Verfolgten Abd Arahman A. K. (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016) eine zur terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) gehörende Kampfeinheit. Er verwaltete insbesondere deren Gelder und Fahrzeuge. Abdalfatah H. A. war ebenfalls Mitglied der Kampfeinheit. Gemeinsam nahmen beide Beschuldigte   Abdulrahman A. A. ausgerüstet mit einem Sturmgewehr des Typs „Kalaschnikow“   an Kampfhandlungen gegen syrische Militärverbände teil, darunter im November 2013 die Einnahme eines großen Waffendepots bei Mahin/Syrien.

Bereits im März 2013 vollstreckte Abdalfatah H. A. ein sogenanntes Scharia-Todesurteil und tötete zusammen mit weiteren Mitgliedern seiner Kampfeinheit insgesamt 36 behördliche Mitarbeiter der syrischen Regierung.

Die Beschuldigten wurden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wollte.

Bisher wurde weiteres nicht bekannt.

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Ebenfalls hat die Bundesanwaltschaft heute (2. März 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 19-jährigen libanesischen Staatsangehörigen Tarik A. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) erwirkt.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich 2015 in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat an. Er erhielt eine militärische Ausbildung und kämpfte in der Folge im Irak für die Terrororganisation. Verletzungsbedingt kehrte er Ende November 2015 nach Syrien zurück und erlernte dort im Dezember 2015 die Herstellung von Sprengstoffen.Im Januar 2016 verließ Tarik A. Syrien und reiste in die Bundesrepublik Deutschland.

Der Beschuldigte wurde gestern im Regierungsbezirk Düsseldorf von Beamten der nordrhein-westfälischen Polizei festgenommen. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen ihn Haftbefehl erlassen und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.

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