Bundesregierung hätte früher für Klarheit sorgen können

Teure 0180er-Telefonnummern nun durch Entscheidung des EuGH gestoppt.

Service-Rufnummern dürfen nicht teurer sein als ein Anruf auf gewöhnlicher Festnetznummer.

Die Kosten eines Anrufs unter einer Kunden­dienst­telefon­nummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main hatte das deutsche Unternehmen comtech vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung dieser Geschäftspraxis verklagt, wonach bei den Sondernummern höhere Kosten als bei einem gewöhnlichen Anruf unter Festnetz- und Mobilfunknummern berechnet werden.

Das Landgericht hatte daraufhin den Gerichtshof ersucht, vorab die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher auszulegen. Nach dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, für Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat, um im Zusammenhang mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen kontaktiert zu werden, mehr als den Grundtarif zu zahlen. Der Begriff „Grundtarif“ werde in der Richtlinie jedoch nicht definiert.

Der Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung nun auch klar, dass es, soweit die Grenze der Kosten eines gewöhnlichen Anrufs beachtet wird, unerheblich ist, ob der betreffende Unternehmer mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.03.2017
– C-568/15 –

 

Zu dem EuGH-Urteil zu teuren Servicehotlines erklärte heute Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, gegenüber der TP Presseagentur:

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das ein wichtiges Urteil. Es ist ein klares Signal, dass solche überhöhten Gebühren nicht im Einklang mit unseren Gesetzen stehen. Nun muss auch durchgesetzt werden, dass solche rechtswidrigen Gebühren flächendeckend verschwinden.

Es ist absolut richtig, dass Kundinnen und Kunden bei Fragen oder Beschwerden nicht dreist abkassiert werden dürfen.

Durch eine klarere Rechtsumsetzung der Verbraucherrechterichtlinie hätte die Bundesregierung hier früher für Klarheit sorgen können.“

 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, erklärte ebenfalls gegenüber TP Presseagentur:

„Wir begrüßen das EuGH-Urteil zu den 0180er Nummern. Es stellt klar, dass bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer nicht mehr als der Grundtarif gezahlt werden darf, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dies sieht auch der europäische TK-Rechtsrahmen vor. Verdeckter Abzocke wird damit ein Riegel vorgeschoben.“

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