Es sei „eine gute Nachricht, dass die Opfer der deutschen Foltersiedlung ‚Colonia Dignidad‘ im Süden von Chile nun endlich entschädigt werden. Die Zahlung von 1,5 Millionen Euro durch das heutige Betreiberunternehmen Inmobiliaria Bergneustadt, das auch von Tätern aufgebaut wurde, stellt einen Teil Gerechtigkeit für die Opfer dar, zumal das Unternehmen teilweise mit Sklavenarbeit aufgebaut wurde“, erklärte heute Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag.
Hänsel weiter:
„Das gerechte Urteil des Obersten Gerichtshofes von Chile setzt nun auch die Bundesregierung und die deutsche Justiz unter Zugzwang. Über Jahre hinweg wurden die ‚Colonia Dignidad‘ und ihre Nachfolgeinstitutionen aus Berlin finanziell unterstützt. Noch vor wenigen Wochen kündigte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes an, den Menschen in der Siedlung psychologischen und pflegerischen Beistand zu leisten. Abgesehen davon, dass Täter und Opfer nicht gleichermaßen behandelt werden dürfen, muss bei solchen Hilfen Transparenz gewährleistet sein. Ich werde darauf achten, dass keine unkontrollierten Gelder an die Nachfolgeorganisationen der ‚Colonia Dignidad‘ fließen und damit von Tätern oder deren Fürsprechern missbraucht werden können.
Auf juristischer Ebene muss nun endlich das in Chile gefällte, rechtsstaatlich erwirkte Urteil gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp vollstreckt werden, der zum vielfachen sexuellen Missbrauch von Kindern beigetragen hat und nach Krefeld geflüchtet ist. Deutschland darf nicht weiter sicherer Hafen für Straftäter aus der ‚Colonia Dignidad‘ sein.“
Zu der Presseerklärung der Linksfraktion gab der Strafverteidiger von Hartmut Hopp, Rechtsanwalt Helfried Roubicek, gegenüber der TP-Presseagentur Berlin folgende Erklärung ab:
„Woher DIE LINKE es nimmt, dass das Urteil gegen Hartmut Hopp in Chile ‚rechtsstaatlich‘ zustande gekommen sei, bleibt für mich rätselhaft, ist also ein Geheimnis der Linken-Politikerin Heike Hänsel. Wir haben gegenüber der deutschen Justiz umfangreich und detailliert dargelegt, dass es genau das Gegenteil im Verfahren gegen H. Hopp in Chile war. Dazu sind auch umfangreich Beweise und fundamentale Kritikpunkte an der chilenischen Justiz hierzulande angebracht worden, die belegen, dass es gerade nicht einem rechtsstaatlichen Verfahren nach unserem deutschen Verständnis entspricht. Ich verweise auf meine Erklärungen u. a. bei www.tp-presseagentur.de“
