Bundesregierung will verurteilte homosexuelle Männer rehabilitieren.

Die Bundesregierung hat heute den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen.

Dazu erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas:

„Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig. Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.
Die alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Der § 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biographien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren.
Die Geschichte des Paragraphen 175 zwingt zu der Einsicht, dass es Unrecht auch im Rechtsstaat gibt. Die Stärke eines Rechtsstaat zeigt sich auch darin, die Kraft zu haben, die eigenen Fehler zu korrigieren. Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu handeln.
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld arbeitet bereits an einer Aufarbeitung und Dokumentation der einzelnen Schicksale. Wir werden die wichtige Aufgabenerfüllung der Bundesstiftung ab 2017 allgemein über eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 500.000 Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stärken und sichern. Denn: Es ist nicht allein damit getan, dass wir die Urteile aufheben, in der Öffentlichkeit aber kaum bekannt ist, worum es überhaupt geht.“
Hintergrundinformation:

Der Gesetzentwurf soll die strafrechtliche Rehabilitierung der Menschen, die nach dem 8. Mai 1945 im Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, ermöglichen. Mit diesem Ziel sehen die geplanten Neuregelungen eine pauschale Aufhebung dieser strafrechtlichen Verurteilungen durch Gesetz vor. So soll es vorrangig nicht um eine Auseinandersetzung mit der Einzelverurteilung gehen, sondern darum, die unzumutbaren Folgen der damaligen Gesetzgebung generell zu korrigieren. Die Betroffenen haben nach dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, sich die kraft Gesetzes erfolgte Aufhebung ihrer Verurteilung durch eine Rehabilitierungsbescheinigung der Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen.

Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären. Ausgeschlossen ist schließlich eine Aufhebung von Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses begangen wurden und die nach den entsprechenden heutigen Schutzvorschriften strafbar wären.

Die Aufhebung der Strafurteile ist für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung wegen des durch die Verurteilung erlittenen Strafmakels verbunden. Der Gesetzentwurf sieht ein pauschaliertes Entschädigungsmodell vor, welches eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht. Festgelegt wird ein Pauschalbetrag von 3 000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1 500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Die Entschädigungen werden aus dem Bundeshaushalt geleistet. Zuständig hierfür wird das Bundesamt für Justiz sein.

Ergänzend und parallel zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Individualentschädigung soll eine Kollektiventschädigung erfolgen. Für viele Betroffene steht der Wunsch nach einer Kollektiventschädigung im Vordergrund, während eine Individualentschädigung als eher nachrangig betrachtet wird. Außerdem soll so Berücksichtigung finden, dass viele homosexuelle Männer auch ohne Verurteilung allein durch die Existenz der Strafvorschrift und das damit verbundene Stigma erheblich belastet waren. Zudem kann für bereits verstorbene Betroffene eine Individualentschädigung nicht mehr erreicht werden. Die Kollektiventschädigung soll haushaltsrechtlich in Form einer institutionellen Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro jährlich aus dem Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgen. Ziel der Förderung ist es, die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld langfristig zu stärken und auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Die Stiftungszwecke der Bundesstiftung erfassen gerade auch die Aufarbeitung der Strafverfolgung nach dem damaligen § 175 StGB.

Zum Gesetzgebungsverfahren

Gesetzliche Rentenversicherung für Strafgefangene nicht auf der Tagesordnung

 

Rehabilitierungsgesetz für homosexuelle Menschen auf gutem Weg
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack erklärten:

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf als konsequente Weiterführung der Resolution des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000. Auf die überfraktionelle Entschuldigung folgt nun auch eine Rehabilitierung der homosexuellen Personen, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden.

Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Die verurteilten homosexuellen Menschen sollten nicht weiter mit dem durch die Verurteilung erlittenen Strafmakel leben müssen.

Wegen dieser ganz besonderen Ausnahmesituation sollen die nach 1945 ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen durch Gesetz pauschal aufgehoben und die Betroffenen angemessen und zügig entschädigt werden. Dass wir uns erst jetzt im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können, ist vor allem den Mängeln des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Unserer Ansicht nach darf keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem heutigen Recht strafbar wären. Diese und andere Wertungswidersprüche wurden erst durch unser beharrliches Fordern im Gesetzentwurf entkräftet. Zudem haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, denn eine pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt eine rechtspolitische Besonderheit dar.

Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wird. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir hier als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen.“

Schluss mit Omas gebackenem Kuchen

Rehabilitierung Homosexueller: endlich Wiedergutmachung für die Betroffenen

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärten:

„Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilten Personen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu.

„Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle Orientierung der Betroffenen anknüpfte. Deshalb sind diese Verurteilungen nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig. Gleichwohl mussten die Betroffenen jahrzehntelang mit dem Makel einer strafrechtlichen Verurteilung leben.

Die vorgesehene Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es wird endlich klargestellt, dass Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gegen grundlegende Wertentscheidungen der Verfassung verstoßen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit langem für die längst überfällige Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt. Deswegen freuen wir uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen und schwierigen Verhandlungen seine Blockadehaltung aufgegeben hat und die Betroffenen endlich die Wiedergutmachung erhalten, auf die sie seit langer Zeit warten. Um eine schnellere Verabschiedung zu ermöglichen, würde die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf gerne als Paralleleinbringung ins Parlament bringen. Leider weigert sich die Union, eine Paralleleinbringung mitzutragen.

Der nächste große Schritt auf dem Weg ist für die SPD-Bundestagsfraktion die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir hoffen, dass wir auch bei diesem Thema möglichst noch in dieser Legislaturperiode eine vollständige Gleichstellung für homosexuelle Paare erreichen können.“

 

SPDqueer begrüßt Rehabilitierung und Entschädigung von nach §175 StGB verurteilten Männern

Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung den von SPD-Justizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 verabschiedet. Die von einigen Verbänden und der Opposition geäußerten Befürchtungen, das Gesetz werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingebracht, haben sich als unbegründet erwiesen.

Zum Beschluss des Bundeskabinetts erklärte die Bundesvorsitzende der SPDqueer Petra Nowacki:

„Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen vorgesehen.

Die SPDqueer bedankt sich für das entschlossene Handeln von Heiko Maas, der SPD-Bundestagsfraktion und der ganzen SPD. Nachdem im Mai vergangenen Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.

Dass der § 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Nicht nur, weil er in seiner verschärften Form ein Überbleibsel der NS-Diktatur darstellte, sondern weil auch seine reformierte Fassung das höchste Gut unseres Wertekanons verletzte: die Menschenwürde. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.

Queer-politisches Arbeiten beschränkt sich für die SPD nicht nur auf die juristische Gleichstellung. Auch das Werben und Eintreten für eine offene und vielfältige Gesellschaft ist und bleibt eine unerlässliche Aufgabe.“

 

  • 175: Endlich den Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgeben

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des §175 erklärten Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Volker Beck, MdB, von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss als wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Rechtsstaat zeigt sich von seiner starken und souveränen Seite.

Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgegeben. Lange genug mussten sie mit dem Stigma einer Vorbestrafung leben – nur weil sie schwul sind.

Das Ziel der Rehabilitierung muss sein, dass Homosexuelle nicht für Tatbestände verurteilt werden dürfen, die bei Heterosexuellen in der gleichen Konstellation legal waren. Ob der Gesetzentwurf dem gerecht wird, muss nun in den Beratungen im Bundestag geklärt werden.

Die Entschädigungsregelung ignoriert die soziale Existenzvernichtung, die Betroffene durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erleiden mussten. Auch im Falle einer Einstellung eines Verfahrens oder bei einem Freispruch haben Betroffene oft ihr bürgerliches Leben, Wohnung, Beruf und sozialen Status verloren. Entsprechend müssten auch Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden. Bislang bleiben diese aber leider außen vor. Hier muss der Bundestag nachbessern.

Unser ständiges Dranbleiben hat dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf nun endlich auf dem Tisch liegt. Dabei hätte man das auch früher haben können: Seit 2008 legt die Grüne Bundestagsfraktion regelmäßig Gesetzentwürfe zur Rehabilitierung vor.

Der Weg bis zum heutigen Gesetzentwurf der Bundesregierung war lang: Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar, es galt aber weiterhin ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht. Aufgehoben wurde der § 175 erst 1994. Im Jahre 2000 hat der Bundestag einstimmig bekräftigt, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.“ (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894).

Wir denken heute auch an diejenigen, für die die Rehabilitierung und Entschädigung nun zu spät kommt.“

 

Opfer des Unrechtsparagraphen 175 angemessen und gerecht entschädigen

„Es ist allerhöchste Zeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommt. Die Opfer müssen rehabilitiert und entschädigt werden – und zwar so bald wie möglich. Wir alle wissen um ihr hohes Alter. Der Bundestag muss das Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz nun zügig beraten und beschließen“, erklärte Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion und Obmann im Rechtsausschuss des Bundestages, mit Blick auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch (StGB) durch das Bundeskabinett. Der in der NS-Zeit verschärfte schwulenfeindliche Paragraph 175 StGB bestand in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert, danach bis 1994 in Teilen fort. Die mehr als 50.000 in dieser Zeit verurteilten Männer wurden bis heute weder rehabilitiert noch entschädigt. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie 1.500 Euro je „angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung“ vor.

Petzold weiter:

„Die Entschädigungsregelungen, wie sie nun vorgelegt werden, sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Für das massive Unrecht der Opfer fordert DIE LINKE eine angemessene und gerechte Entschädigung. Deshalb treten wir für eine Individualentschädigung von 9.125 Euro und die Einführung einer Opferrente ein. Wir begrüßen ein pauschales und unbürokratisches Entschädigungsmodell, doch es braucht einen Härtefallfonds und muss Menschen mit einbeziehen, die nach Paragraph 175 zwar nicht verurteilt, aber durch Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich benachteiligt und belastet wurden. Wir fordern zudem eine Kollektiventschädigung, die die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Unrechts ermöglicht, wie auch aktuelle Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie. Das Unrecht war lang andauernd und breit in seiner Dimension, dementsprechend muss auch die Entschädigung gestaltet sein.“

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