Bandbreitenschwindel beenden – Gesetzgeber ergänzt Telekommunikationsgesetz.

 Die LINKE im Bundestag: Das Gesetz steht, aber jedes Gesetz wirkt nur bei gutem Vollzug.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, wonach die Bundesnetzagentur in Zukunft festlegen müsse, was eine nicht vertragsgemäße Leistung sei. Damit könnten Kunden in Zukunft ihre Ansprüche besser durchsetzen.

Dazu erklärte der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:

„Die am Montag veröffentlichte Breitbandstudie der Bundesnetzagentur hat dringenden Handlungsbedarf bestätigt, weil die vertraglichen Zusagen der Anbieter bei den Übertragungsraten erheblich von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages heute eine wesentliche Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. In Zukunft muss die Bundesnetzagentur jährlich nicht nur die Messergebnisse veröffentlichen, sondern auch darlegen, ob und inwieweit bei den Übertragungsraten wesentliche Abweichungen von den vertraglichen Zusagen festgestellt wurden. Die Bundesnetzagentur muss jährlich darstellen, welche geeigneten Maßnahmen sie gegen den Bandbreitenschwindel ergriffen und welche Sanktionen sie erforderlichenfalls verhängt hat. Vor allem aber muss die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der entsprechenden EU-Verordnung bestimmen, was erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen sind, die unmittelbar als nicht vertragsgemäße Leistung gelten. Nach entsprechenden Messungen mit dem Messtool der Bundesnetzagentur kann sich der Kunde in Zukunft auf eindeutiger Grundlage an die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur wenden oder gerichtlich seine vertraglichen Ansprüche geltend machen. So wie beim Kauf von Kartoffeln, Strom oder Oktoberfestbier auch, kann die vertragsgemäße Leistung gefordert, eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung oder notfalls die Beendigung des Vertrages durchgesetzt werden.

Mit dieser Ergänzung des TKG wird die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Anbietern wesentlich gestärkt und damit der Verbraucherschutz in diesem Bereich erheblich verbessert.“

DIE LINKE stimmte dem heutigen Änderungsantrag zum TKG zu, „weil damit endlich gegen die Falschangaben bei Übertragungstraten in Fest- und Mobilenetzen vorgegangen werden kann“.

Ralph Lenkert, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, sagte dazu gegenüber der TP Presseagentur: „Das Gesetz steht, aber jedes Gesetz wirkt nur bei gutem Vollzug und daran mangelt es. Deshalb fordert DIE LINKE, wie schon beim EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) von der Koalition und der Regierung: Stellen Sie der BNetzA endlich die notwendigen Kapazitäten materiell und personell zur Verfügung, sonst bleibt das Gesetz ein Papiertiger.“

 

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