„Vom Blutprodukteskandal Betroffene brauchen finanzielle Sicherheit.“

Union will neue Finanzgrundlage für Stiftung.

Die Finanzierung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ soll nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bis zum Sommer neu geregelt werden. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der zuständige Berichterstatter Rudolf Henke:

„Die Betroffenen des Blutprodukteskandals vor mehr als 30 Jahren sollen sich darauf verlassen können, dass sie lebenslang finanzielle Hilfen erhalten. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion setzt sich deshalb für eine Änderung des HIV-Hilfegesetzes bis zum Sommer ein. Ihren Vorstellungen zufolge soll ab dem Jahr 2019 allein der Bund die Finanzierung der HIV-Stiftung übernehmen und nicht mehr unterschiedliche Stifter. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die finanziellen Hilfen der Betroffenen nach dem bisherigen Finanzierungssystem gesichert. Da die Leistungen künftig an den Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst werden, stellt der Bund in den nächsten Jahren acht bis zehn Millionen Euro für die Entschädigungen zur Verfügung.

Mit dieser Gesetzesänderung, die spätestens im Juni vom Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, wollen wir endlich mehr finanzielle Sicherheit für die Betroffenen und deren unterhaltsberechtigte Angehörige schaffen.“

HIV-Hilfegesetz: Endlich Planungssicherheit für die Betroffenen

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion werde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Blut- und Gewebegesetz auch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) geändert und damit den Betroffenen des „Blutprodukteskandals“ Planungssicherheit gegeben. Mit dem HIVHG wurde 1995 die Bundesstiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ ins Leben gerufen.

Dazu erklärten bereits gestern Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin und Bärbel Bas, zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion:

„Der Blutprodukteskandal erschütterte vor rund 30 Jahren unser Land. Die Betroffenen mussten bisher Jahr um Jahr bangen, ob sie weiter unterstützt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt jetzt endlich sicher, dass die Stiftung langfristig weiterfinanziert wird. Auf diese lebenslange Planungssicherheit mussten die Betroffenen viel zu lange warten.

Das HIVHG sah bisher eine Aufhebung der Stiftung vor, wenn die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind. Nach aktuellem Stand reichen die Gelder – durch eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes – bis März 2018.

Ab dem 1. Januar 2019 sollen die finanziellen Hilfsleistungen für die Betroffenen endlich dynamisiert werden und sich den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung anschließen. Auch das ist überfällig, denn die Zahlungen an die Betroffenen waren seit 1995 nicht ein einziges Mal an die Inflation angepasst worden und die Betroffenen sind existenziell auf die finanziellen Leistungen der Stiftung angewiesen.

Momentan erhalten HIV-infizierte Personen eine monatliche Zahlung von 766,94 Euro. Liegt eine AIDS-Erkrankung vor, erhöht sich die Zahlung auf 1.533,38 Euro pro Monat. Kinder haben nach dem Tod eines infizierten Elternteils Anspruch auf monatlich 511,29 Euro bis zum Abschluss der Berufsausbildung.

An der Finanzierung der Stiftung hatten sich bei ihrer Gründung der Bund, die Bundesländer, die involvierten pharmazeutischen Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beteiligt. Zukünftig wird der Bund alleine die finanziellen Mittel aufbringen und dafür rund 8,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Ab 2019 steigt der Betrag wegen der Dynamisierung der Leistungen auf etwa neun bis zehn Millionen Euro.“

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