Dennoch Haftbefehl gegen ihn wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS).
Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. April 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen
den 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen Abdul Beset A.
beantragt. Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, sich im Irak als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) zu haben.
Der Beschuldigte war gestern im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Mannschaftsbus der Fußballmannschaft von Borussia Dortmund vorläufig festgenommen worden. Die Ermittlungen hätten bislang keinen Beleg dafür ergeben, dass der Beschuldigte an dem Anschlag beteiligt gewesen sei.
Allerdings stehe der Beschuldigte im Verdacht, sich spätestens Ende 2014 im Irak dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen haben. Den Erkenntnissen zufolge führte er dort das Kommando über eine Einheit von etwa zehn Personen. Aufgabe seiner Einheit wäre es gewesen, Entführungen, Verschleppungen, Erpressungen und auch Tötungen vorzubereiten. Auch soll er selbst für die Vereinigung gekämpft haben. Im März 2015 reiste er in die Türkei aus und von dort aus Anfang 2016 weiter nach Deutschland. Auch von Deutschland aus soll der Beschuldigte weiterhin Kontakte zu Mitgliedern des „IS“ unterhalten haben.
Der Beschuldigte wurde heute Vormittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft entschied.
Der Haftbefehl wurde am Nachmittag erlassen und vollstreckt.
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Publié par Hamburg 1 Sport sur vendredi 14 avril 2017
