Vier Monate Haft im sogenannten Gaffer-Prozess.

Gewerkschaft der Polizei fordert empfindliche Strafen bei Behinderung von Polizeieinsätzen.

Berlin.  Für sogenannte Gaffer, die Polizei- oder Rettungseinsätze behindern, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfindliche Strafen. „Wer sich Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten bei Einsätzen, wo es oft um Leben oder Tod gehe, in den Weg stellt, nur um seine Neugier zu befriedigen oder soziale Medien mit vermeintlich sensationellen Fotos oder Videos zu füllen, begeht bei weitem kein Kavaliersdelikt“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow heute in Rostock.

Das Amtsgericht Bremervörde hat am heutigen Donnerstag in einem sogenannten „Gaffer-Prozess“ den Hauptangeklagten zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung sah der Richter als erwiesen an.

Die Polizei wie auch die „Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr und der Rettungsdienste“, so Malchow, würden bei Unfalleinsätzen zunehmend von skrupellosen Schaulustigen massiv behindert, bedroht oder sogar angegriffen. Nach GdP-Informationen gerieten die Einsatzkräfte immer öfter in einen Spießrutenlauf. Die GdP unterstütze daher die von Niedersachsen vor rund einem Jahr auf den Weg gebrachte Gesetzesverschärfung, die nunmehr dem Bundestag zur Beratung vorliegt.

„Wertvolle Zeit geht verloren, wenn sich die Einsatzkräfte zuerst gegen rücksichtslose Hobby-Fotografen oder Videofilmer durchsetzen müssen“, sagte Malchow. Sich mit solch egoistischem Verhalten auseinandersetzen zu müssen, belasteten seine Kolleginnen und Kollegen vor Ort noch zusätzlich, wenn dann Ermittlungen aufgenommen werden müssten.

Solch aggressives Verhalten spiegele die jüngste Entwicklung der Gewaltkriminalität hierzulande wider, sagte der GdP-Chef. Der über den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf sieht Geld- und Haftstrafen für Menschen vor, die Fotos von Unfallopfern machen oder Einsatzkräfte behindern. Malchow: „Damit wird ein solches Verhalten von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft und bringt klar zum Ausdruck, dass das der Staat nicht toleriert.“

Polizeibeamtinnen und -beamte würden unterdessen immer häufiger Zielscheibe von Gewaltdelikten. Nach den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik fielen im vergangenen Jahr jeden Tag rund 30 Einsatzkräfte sogenannten vorsätzlichen einfachen Körperverletzungsdelikten zum Opfer. Sechs Beamtinnen und Beamte seien täglich mit gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten konfrontiert worden. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Polizistinnen und Polizisten als Opfer von vollendeten Straftaten um 11,2 Prozent (+ 6.345) auf 63.167 gestiegen, was 173 Beamtinnen und Beamten pro Tag entspreche.

Post vom Staatsanwalt angesagt

In 2./3. Lesung das Gesetz hat der Bundestag heute nun auch das Gesetz „zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften“ verabschiedet. Dazu erklärten die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Volker Ullrich:

Winkelmeier-Becker:
„Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt.“

Ullrich:
„Wer nicht zum Gewaltverzicht gegen Polizisten und Rettungskräfte bereit ist, während sie für den Staat und die Sicherheit in diesem Land ihren Dienst tun, muss Post vom Staatsanwalt bekommen. Ein rabiater Angriff auf Polizisten ist keine Bagatelle. Das machen wir mit dem verschärften Straftatbestand bei tätlichen Angriffen deutlich.

Es ist erfreulich, dass im Gesetzentwurf ein „Gaffer-Paragraph“ geschaffen wurde. Ein Behindern von Rettungs- oder Hilfeleistungen wie das Blockieren einer Rettungsgasse steht künftig unter Strafe. In den Verhandlungen hatte sich die Union vehement dafür eingesetzt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste übertragen werden.

Ein friedlicher Umgang miteinander und Respekt vor der Polizei sind unabdingbarer Grundkonsens einer Gesellschaft. Die Arbeit von Polizei und Rettungskräften verdient generell mehr Wertschätzung. Dafür treten Bund und Länder ein. Auch Schulen können wichtige Präventionsarbeit leisten. Achtung vor der Arbeit von Polizei und Rettungskräften ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben aller Kulturen in Deutschland.“

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