Ein Kämpferherz hat aufgehört zu schlagen.

Wir trauern gemeinsam um Heinz Kessler, Armeegeneral a.D. der DDR,  Preisträger für Solidarität und Menschenwürde und Ehrenmitglied des BüSGM. 

Ein Nachruf von Andreas Maluda, Vorsitzender des DDR-Kabinett Bochum e.V.

In tiefer Betroffenheit trauern wir um unseren lieben Freund und aufrichtigen Genossen, Armeegeneral a. D. Heinz Keßler, der am 2. Mai 2017 im Alter von 97 Jahren völlig unerwartet verstorben ist. Mit Heinz verlieren wir einen schwer zu ersetzenden, treuen Kämpfer. Seine Lebensleistungen im Kampf gegen den Hitlerfaschismus, dem Aufbau eines besseren Deutschland,  seine vielzähligen Funktionen in der Staats- und Parteiführung der Deutschen Demokratischen Republik -zuletzt als Armeegeneral und Minister für Nationale Verteidigung- verdienen hohe Anerkennung und Hochachtung. Seine bis ins hohe Alter scharfsinnige und sachkundige Analyse der politischen Lage in Deutschland und in der Welt wird uns auch in Zukunft in Erinnerung bleiben. In den vergangenen 28 Jahren nach der Konterrevolution in der DDR hat er sich konsequent mit dem herrschenden Zeitgeist auseinandergesetzt. Der gewollten Delegitimierung der DDR ist er mit seiner beeindruckenden Rede vor dem Gericht der Klassenjustiz offensiv entgegengetreten. Heinz war ein unbeugsamer Kämpfer für Frieden und Antifaschismus und standhafter Kommunist. Mit der Arbeit des DDR-Kabinett-Bochum war Heinz Keßler von Beginn an solidarisch verbunden und jede einzelne Begegnung mit ihm wird uns tief im Gedächtnis bleiben. Unvergessen bleibt seine Laudatio anlässlich der Preisverleihung für Solidarität und Menschenwürde des BüSGM für den Präsidenten der Republik Kuba Rául Castro. Das BüSGM hatte die Ehre, Heinz Kessler die Ehrenmitgliedschaft verleihen zu dürfen. In Gedanken sind wir jetzt ebenfalls bei seiner Familie, den Kindern und Enkelkindern, seinen Freunden und Genossinnen und Genossen. Wir verneigen uns mit Respekt und großer Hochachtung vor seinem Lebens für den Sozialismus und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Foto: Heinz Keßler im Landgericht Berlin

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

 

Das BGH-Urteil vom 26. Juli 1994 gegen Keßler, Streletz und Albrecht (5 StR 98/94)

https://youtu.be/8wtS3cGW9BI

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*