„Klares Signal für mehr Mitbestimmung.“

Die Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat heute vor dem Europäischen Gerichtshof einen wichtigen Sieg errungen. Danach müsse die EU-Kommission ihre offizielle Registrierung zulassen. Das Urteil stärke Bürgerinitiativen allgemein den Rücken, die sich kritisch mit EU-Projekten auseinandersetzen.

Dazu erkärte heute Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im BUndestag:

„Das Gericht der Europäischen Union hat heute mit erfreulicher Klarheit den Initiatoren der Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ in ihrer Klage gegen die Europäische Kommission Recht geben. Diese zogen vor den Gerichtshof, nachdem die Kommission der Initiative 2014 aus legalistischen Gründen die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative verweigert hatte. In seinem heutigen Urteil hat das Gericht diesen Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Das ist ein Erfolg für die Demokratie und für bürgerschaftliches Engagement in Europa.

Das Urteil ist erfreulich und ein motivierendes Signal für die über drei Millionen Menschen aus ganz Europa, die seit Jahren gegen TTIP auf die Straße gehen und ihrem Protest in Form der Bürgerinitiative Nachdruck verliehen haben. Schon damals war der Umgang der Kommission mit diesem zutiefst demokratischen Impuls politisch falsch und ein Bärendienst für die lebendige europäische Demokratie. Dass die Blockadehaltung der Kommission auch rechtlich falsch war, hat das Gericht nun ebenfalls bestätigt.

Es ist traurig, dass die Bürgerinitiative gegen TTIP erst vor Gericht ziehen musste, um diese Klarstellung zu erreichen. Die Verhandlungen zu TTIP liegen derzeit zwar auf Eis. Aber die Kommission und auch die Bundesregierung halten weiter an den Plänen für das Abkommen fest. Als Konsequenz aus diesem erfreulichen Urteil muss deshalb aus dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ein robustes Element des demokratischen Prozesses in der Europäischen Union werden. Das Urteil sollte zügig umgesetzt werden. Die Kommission sollte allein aus politischer Klugheit auf eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof verzichten.“

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP war rechtmäßig

„Das Gericht der Europäischen Union hat das Offensichtliche klargestellt: Die 2014 eingereichte Bürgerinitiative Stop TTIP war rechtmäßig. Die Verweigerung der Registrierung durch die EU-Kommission war ein illegaler Angriff auf die Demokratie“, sagte Alexander Ulrich, Obmann der Linksfraktion im EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages, anlässlich des Urteils des EuG zur Bürgerinitiative Stop TTIP.

Ulrich weiter:

„Stop TTIP wurde von 3,3 Millionen EU-Bürgern unterstützt und hat in 23 EU-Staaten das Quorum erreicht. Damit handelt es sich um die mit Abstand erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative seit deren Einführung. Die Verweigerung der Kommission war politisch skandalös und juristisch unhaltbar. Letzteres wurde heute auch formell bestätigt.

Der Erfolg der Kläger ist zukunftsweisend. Nun ist klar, dass sich Bürgerinitiativen auch gegen Verhandlungsmandate wenden und den Nichtabschluss angebahnter Wirtschaftsverträge streben können. Wir gratulieren den Klägern herzlich zu diesem wichtigen Erfolg für die Demokratie in Europa!“

 

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