Kartellrecht: EU-Kommission untersucht unangemessen hohe Preise für Krebsarzneien.

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen Aspen Pharma eröffnet. Sie prüft dabei Vorwürfe, nach denen das weltweit tätige Unternehmen aus Südafrika bei fünf lebenswichtigen Krebsarzneien unangemessen hohe Preise aufgerufen habe. Die Kommission werde prüfen, ob Aspen unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, teilte die EU-Kommission mit.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Im Krankheitsfall mag es vorkommen, dass wir auf bestimmte lebensrettende oder -verlängernde Medikamente angewiesen sind. Die Unternehmen haben Anspruch auf eine finanzielle Gegenleistung für die Herstellung dieser Medikamente, damit gewährleistet ist, dass sie diese auch künftig weiterproduzieren. Wenn allerdings der Preis eines bestimmten Arzneimittels unvermittelt um mehrere hundert Prozent steigt, kann dies die Kommission auf den Plan rufen. Konkret wollen wir jetzt prüfen, ob Aspen mit dem Einfordern überhöhter Preise für eine Reihe von Arzneimitteln gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstößt.“

Die Kommission untersucht die Preispolitik von Aspen bei Nischenarzneimitteln, die die pharmazeutischen Wirkstoffe Chlorambucil, Melphalan, Mercaptopurin, Tioguanin und Busulfan enthalten. Die betreffenden Arzneimittel werden zur Behandlung bestimmter Krebsarten wie Blutkrebs verwendet. Sie werden in unterschiedlichen Formulierungen und unter diversen Markennamen gehandelt. Aspen hatte diese Wirkstoffe nach Auslaufen ihres Patentschutzes erworben.

Die Kommission wird Hinweise untersuchen, wonach Aspen massive, ungerechtfertigte Preiserhöhungen von bis zu mehreren hundert Prozent vorgenommen habe. Nach Informationen, die der Kommission vorlägen, habe Aspen beispielsweise zur Durchsetzung solcher Preiserhöhungen in einigen Mitgliedstaaten gedroht, die fraglichen Arzneimittel vom Markt zu nehmen, und dies in bestimmten Fällen sogar getan.

Dieses Verhalten könnte gegen die EU-Kartellvorschriften (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verstoßen, nach denen die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen ausdrücklich verboten ist, so die EU-Kommission.

Die Untersuchung erstrecke sich auf den gesamten EWR mit Ausnahme Italiens, da die italienische Wettbewerbsbehörde gegen Aspen bereits am 29. September 2016 kartellrechtliche Sanktionen verhängt hatte.

Mit dieser Untersuchung geht die Kommission erstmalig Hinweisen auf ungerechtfertigt hohe Preise in der Pharmaindustrie nach.

Die eingehende Untersuchung werde nunmehr als Priorität behandelt. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greife dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor, wird von EU-Seite betont.

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