Kein terroristischer Hintergrund.

Erklärung zur Abgabe der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 11. April 2017 auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Mai 2017) die Ermittlungen wegen des Anschlags auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund an die Staatsanwaltschaft Dortmund abgegeben.

Die bisherigen Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund des Anschlags ergeben. Die Ermittlungen waren ursprünglich von der Bundesanwaltschaft übernommen worden, weil am Tatort drei Bekennerschreiben aufgefunden worden waren. Darin wird ein radikal-islamistisches Tatmotiv behauptet. Die weiteren Ermittlungen hätten hierfür jedoch keinerlei Belege geliefert. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Anschlag von dem dringend Tatverdächtigen Sergej W. allein aus monetären Interessen verübt worden ist.

Vor diesem Hintergrund fehle es an einem Staatsschutzdelikt von besonderer Bedeutung. Das Ermittlungsverfahren sei daher von Gesetzes wegen an die Staatsanwaltschaft Dortmund abzugeben gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft soeben mit.

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