„Nazi-Schlampe“: Landgericht weist EV-Antrag der AfD ab.

Weil Moderator Christian Ehring eine AfD-Politikerin bei „extra 3“ als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet hatte, forderte die Partei eine Einstweilige Verfügung. Diese wurde nun vom Landgericht Hamburg abgelehnt – überspitzte Kritik sei hinzunehmen.

Weil Alice Weidel, AfD-Spitzenkandidatin für die anstehende Bundestagswahl, zuletzt forderte, dass die „politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte“ gehöre, nahm „extra 3“-Moderator Christian Ehring sie beim Wort und bezeichnete die Politikerin als „Nazi-Schlampe“. Die Partei forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung vom NDR, dort wies man das aber zurück (DWDL.de berichtete). Nun ist die AfD auch in einem ersten Schritt vor der Justiz gescheitert.

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung abgelehnt. „Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.“ Als Spitzenkandidatin der AfD stehe Weidel im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen.

Das Gericht betont…

Quelle und weiterlesen: https://t.co/d4UP23NF0Z

Und vor allem: https://www.facebook.com/extra3/videos/10154832713603918/

Das auch: https://web.facebook.com/jungundnaiv/videos/1736194699725804/

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