Maut: EU-Kommission beendet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Kritik von Grünen und Linken im Bundestag.

Die EU-Kommission hat heute das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Pkw-Maut beendet. Nachdem Deutschland im Mai das Infrastrukturabgabegesetz geändert hat, ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland damit die Bedenken bezüglich der Diskriminierung von Ausländern ausgeräumt hat. Die EU-Kommission werde die korrekte Umsetzung Anwendung des Gesetzes beobachten.  In ihren monatlichen Beschlüssen zu  Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission zudem weitere Schritte wegen des Asylrechts in Ungarn unternommen. Die Kommission eröffnete auch ein Verfahren gegen Italien, weil das Land die EU-Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fall der Fahrzeugemissionen von Fiat Chrysler nicht eingehalten hat.

Im Dezember hatten sich EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, in der Mautfrage auf eine umweltfreundliche, fair und gerechte für alle Autofahrer geeinigt. Damit seien die seit Jahren andauernden Meinungsverschiedenheiten über die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Pkw-Maut in Deutschland beigelegt worden.

Außerdem hat die Europäische Kommission heute ein letztes Mahnschreiben an Deutschland versandt, weil es die neuen Regeln für Pyrotechnika noch immer nicht umgesetzt hat. Es handelt sich um die Richtlinie über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Binnenmarkt aus dem Jahr 2013 sowie die Durchführungsrichtlinie über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen aus dem Jahr 2014. Deutschland habe nun zwei Monate Zeit, der Kommission die Umsetzung der Richtlinie zu notifizieren. Im nächsten Schritt drohe im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung zu den Vertragsverletzungsverfahren im Mai

Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Einigung der EU-Kommission und Deutschland zur Maut

Zur Entscheidung der EU- Kommission, das Maut-Verfahren gegenüber Deutschland einzustellen, erklärte Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Wir haben kein Verständnis für die Entscheidung der EU-Kommission. Zahlreiche Juristen haben dargelegt, dass die geplante PKW-Maut nicht nur hochbürokratisch und teuer für den Staat ist, sondern gegen EU-Recht verstößt. Es ist ein Desaster, dass die Bundesregierung politisches Kapital in Brüssel für diesen unsinnigen Mautquatsch verspielt. Und für die EU-Kommission ist es blamabel, dass sie hier gegenüber der Bundesregierung eingeknickt ist. Eine Maut, die Deutsche unter dem Strich nichts kosten soll, dafür aber alle anderen zur Kasse bittet, zieht zu Recht Klagen der Anrainerstaaten auf sich. Wir begrüßen daher die Entscheidung Österreichs, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vorzubereiten. Auch wenn Verkehrsminister Dobrindt bei seiner Geisterfahrt gerne die Augen davor verschließt: Diese Maut ist europarechtswidrig und muss von der nächsten Bundesregierung schnellstmöglich abgeräumt werden, bevor es der Europäische Gerichtshof tut.“

Ausländermaut wird vor Gericht scheitern

„Selbst juristischen Laien leuchtet ein, dass diese in Gesetzesform gegossene Stammtischparole nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Dass die EU-Kommission Dobrindts Ausländermaut nun passieren lässt, ist unbegreiflich. Nachdem Österreich postwendend eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt hat, wird die Ausländermaut aller Voraussicht nach doch noch scheitern. Daher müssen alle Vorarbeiten zur Einführung der Maut sofort beendet werden, denn es wurden schon mehr als genug Steuermittel dafür zum Fenster rausgeworfen. Sollte die Bundesregierung jetzt nicht die Notbremse ziehen und die Ausschreibung der Maut sofort stoppen, kriegen wir nach der Wahl die Maut für alle“, kommentierte heute Herbert Behrens, Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, die von der EU-Kommission verkündete Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut.

Behrens weiter:

„Ich finde es zudem vollkommen unangebracht, dass EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc die für heute angesetzte Videokonferenz mit den Abgeordneten des Verkehrsausschusses kurzfristig abgesagt hat. Die Pkw-Maut stand nämlich ganz oben auf der Tagesordnung. Aber nun müssen die Parlamentarier den aktuellen Sachstand wieder aus der Presse erfahren. Ich hätte gerne gewusst, ob und wenn ja wie sich Dobrindt die Zustimmung der Kommission durch eine Unterstützung der Brüsseler Mautpläne erkauft hat. Sie sehen eine streckenabhängige europaweite Pkw-Maut vor. Diese zusätzliche Belastung der Verbraucher durch eine Maut muss verhindert werden, nicht zuletzt weil mit den Extra-Einnahmen lediglich das Straßennetz finanziert werden soll. Das aber ergibt verkehrspolitisch keinen Sinn.“

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