Bundestag führt elektronische Akte im Strafverfahren ein.

Mit der Koalitionsmehrheit hat das Parlament einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das digitale Zeitalter in der Strafjustiz einziehen soll. E-Akten werden demnach in Strafprozessen von 2018 an möglich und ab 2026 verpflichtend.

Der Bundestag will den „elektronischen Rechtsverkehr“ auch in der Strafjustiz fördern. Mit den Stimmen der großen Koalition hat das Parlament dazu am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen ohne weitere Aussprache verabschiedet, mit dem die elektronische Akte in Strafverfahren zulässig werden soll. Die Grünen lehnten die Initiative ab, die Fraktion der Linken enthielt sich.

Flächendeckende Umstellung

Für andere Verfahren hatte der Gesetzgeber schon 2013 den Weg für die E-Justiz freigemacht. Dabei geht es etwa darum, den Ein- und Ausgang von Post bei den Gerichten weitgehend auf digitale Kommunikation umzustellen. Als „sichere Übermittlungswege“ gelten etwa die noch kaum genutzte De-Mail oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Vergleichbare Bestimmungen gelten künftig in Strafprozessen. Elektronische Akten sollen dort von Anfang 2018 an zulässig und ab…

Quelle und weiterlesen: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fuehrt-elektronische-Akte-im-Strafverfahren-ein-3716466.html

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