Finaler Angriff auf die Bürgerrechte.

Zur Online-Durchsuchung, der Quellen-TKÜ und dem Zugriff auf Messengerdienste, die heute im Plenum verabschiedet wurden, erklärten Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Hans-Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGR) im Bundestag noch vor der Abstimmung:

„Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte. Mit dem Gesetz zur StPO-Reform bekommen Polizei und Sicherheitsbehörden die Befugnisse, Smartphones und andere Geräte mit einer Schadsoftware zu infiltrieren und werden so zu Chef-Hackern der Republik gemacht. Die Online-Durchsuchung bietet die Möglichkeit Handys und Computer insgesamt auszuspähen und zu manipulieren, und dabei private und intimste Daten abzugreifen.  Gleichzeitig schwächt man massiv die IT-Infrastruktur insgesamt, weil Sicherheitslücken bewusst offen gehalten werden – mit unabsehbaren Folgen für die Bürger und die Wirtschaft. Nur noch perfide ist, dass die Bundesregierung den Staatstrojaner selbst als trojanisches Pferd in einem harmlosen Gesetz zum Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt. Es ist ein radikaler und unverhältnismäßiger Einschnitt bei den Bürgerrechten, den die Große Koalition zum Ende der 18. Wahlperiode hiermit noch vornimmt.“

Quellen-TKÜ für zeitgemäße Ermittlungen unerlässlich.
Koalition schaffe eigene gesetzliche Grundlage für Überwachung von Telekommunikation an der Quelle.

Am heutigen Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag nach 2./3. Lesung einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Darin enthalten ist auch eine eigene gesetzliche Grundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). Dazu erklärte vor der Abstimmung auch die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung führt oft nicht weiter, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen. Es macht keinen Sinn, wenn die Strafverfolger nur Ermittlungsmethoden einsetzen können, die am Täterverhalten völlig vorbei gehen. Deshalb hat sich die Union für neue Befugnisse eingesetzt, die den neuen Realitäten gerecht werden.

Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, also zum Beispiel die verdeckte Auslesung einer Festplatte zu Ermittlungszwecken, sind gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie sind aber gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung der Quellen-TKÜ steht insbesondere unter Richtervorbehalt.

Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite, auch für verfassungskonform. Dies haben die Experten in der Sachverständigenanhörung bestätigt.“

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