Union und SPD begrüßen Rehabilitierung homosexueller Männer.

Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten.

Der Deutsche Bundestag beschloss am heutigen Donnerstag das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Dazu erklärte bereits vorab die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Aus heutiger Sicht ist das frühere strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir den Strafmakel der Verurteilung auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen.

Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit dar. Uns war wichtig, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Handlungen, die nach dem damaligen Recht auch für heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht strafbar sind, werden von den Regelungen allerdings nicht erfasst. Dies hätte zu Wertungswidersprüchen geführt.

Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung erhalten die betroffenen Männer eine Entschädigung. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln, um noch eine Versöhnung zu ermöglichen.“

Endlich Gerechtigkeit für die nach §175 verurteilten Homosexuellen.

Am heutigen Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag nach abschließender Lesung die Rehabilitierung und Entschädigung der 1949 – 1994 verurteilten Homosexuellen. Nach langen Diskussionen sei es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Rehabilitierung der nach Paragraf 175 verurteilten Opfer im Bundestag gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion durchzusetzen, erklärten Jihannes Kahrs und Karl-Heinz Brunner.

Johannes Kahrs, Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen, und Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion erklärten weiter:

„Endlich widerfährt den Opfern des §175 Gerechtigkeit. Der Paragraf war verfassungs- und menschenunwürdig. Nach langen Diskussionen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Rehabilitierung der nach §175 verurteilten Opfer im Bundestag gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion durchzusetzen.

Dass wir insbesondere die Entschädigung der Opfer durchsetzen konnten, macht uns überglücklich. Auch für uns war es ein langer und harter Kampf gegen Vorurteile und Kritiker, doch der SPD-Bundestagsfraktion ging es immer um die Opfer und die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates.

Ungeachtet der finanziellen Entschädigung geht es jedoch zuvorderst um die Beseitigung eines Stigmas, unter dem die homosexuellen Männer jahrzehntelang zu leiden hatten. Wir haben oft den Wunsch nach Gerechtigkeit in den Augen und Gesichtern der Betroffenen gesehen. Man kann sich heute nicht mehr vorstellen, was eine solche Verurteilung für Konsequenzen hatte, privat, beruflich sowie familiär.

Das Gesetz sieht vor, dass die Opfer zur völligen Rehabilitierung auch eine pauschale Entschädigung von 3.000 Euro erhalten und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr in Haft.

Der Rechtsstaat ist stärker und anpassungsfähiger als Skeptiker der Union glauben. Ihre Kritik, genauer zu definieren, wer gegen heute geltendes Recht verstoßen hat, wirkt vor allem hilflos. Heiko Maas und vor allem auch Christine Lüders von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben mit ihrer Arbeit und Aufklärungsarbeit einen hervorragenden Job gemacht. Ihnen gilt ein großer Dank für ihren unermüdlichen Einsatz.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*