Absprachen gelten nicht mehr?

https://web.facebook.com/ihre.sz/videos/1439345029490205/

Rechtsanwälten des Anwaltlichen Notdienstes (AND) des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) sei Zugang zur Nebenstelle Neuland des Amtsgerichts Hamburg verwehrt worden.

Entgegen aller vorherigen Absprachen habe  Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sein Wort gebrochen. Der Anwaltliche Notdienst zum G20-Gipfel (AND) fordert nun, dass die Hamburger Justiz ihre Zusicherungen und vor allem Rechtsstaatsgarantien einhalte.

Während der Vorbereitung des Anwaltlichen Notdienstes auf den G 20-Gipfel wären gemeinsam mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Gespräche mit Justizsenator Till Steffen (GRÜNE) und dem Präsidium des Amtsgerichts Hamburg-Mitte geführt worden. Hierbei sei dem AND der freie Zugang zur Nebenstelle des Amtsgerichts (Neuland) zugesichert worden. „Nun gelten diese Absprachen offenbar nicht mehr“, monierte der Anwaltliche Notdienst (AND) des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) in einer Presseerklärung in dieser Nacht.

Zunächst sei den Rechtsanwälten Ralph Monneck (Berlin) und Dirk Audörsch (Oldeswort) am gestrigen Abend der Zugang zum Gericht und den Arbeitsräumen verweigert worden.

Das Amtsgericht Hamburg habe für die Zeit der Proteste während des G20-Gipfels eine Außenstelle im Stadtteil Neuland eingerichtet. In dem Containerbau seien u.a. Besprechungsräume und Arbeitsplätze für AnwältInnen eingerichtet worden. Hier sollten AnwältInnen sich mit MandantInnen besprechen und auf die Zuführungen vorbereiten können. Bis zu 12 AnwältInnen sollten dort parallel arbeiten können.

Nach Diskussionen und einer Stunde Wartezeit vor dem Eingang sei dann Einlass gewährt worden. Als nächste Schikane, so der AND, hätten sich die beiden Rechtsanwälte nicht unbeschränkt in den vom Amtsgerichtspräsidenten und dem Justizsenator zugesicherten Arbeitsräumen aufhalten dürfen.

Rechtsanwalt Ralph Monneck (Berlin) konstatiert: „Mir ist vollkommen unverständlich, warum die Hamburger Justiz entgegen der vorangegangenen Absprachen anwaltlichen Beistand vor einer richterlichen Zuführung unnötig erschwert! Es geht hier immerhin um die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, die schwerwiegend in Grundrechte meiner Mandantschaft eingreifen!“ Rechtsanwalt Dirk Audörsch (Oldeswort) teilt die Auffassung seines Kollegen: „Unter diesen Umständen wird eine effektive Verteidigung ganz erheblich erschwert, ohne dass hierfür ein Grund ersichtlich oder mir eine Begründung mitgeteilt worden wäre. Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren findet unter diesen Bedingungen nicht statt. “

Hintergrundinformation: Die Einrichtung der Nebenstelle Neuland (hamburg-g20) soll der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention dienen.

https://web.facebook.com/tagesschau/videos/10155583244389407/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*