Beschränkungen der Versammlungsbehörde in Bezug auf Dauermahnwache „Sleep in – Schlafen gegen Schlafverbote“ bleiben in Kraft.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht wies Beschwerde des Anmelders zurück.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 154/17) die Beschwerde des Anmelders der Dauermahnwache „Sleep in – Schlafen gegen Schlafverbote“ zurückgewiesen. Damit bleibt es bei den von der Versammlungsbehörde am 4. Juli 2017 verfügten Beschränkungen der Dauermahnwache. Danach dürfen maximal 10 symbolische Schlafzelte aufgestellt werden, die bei Bedarf auch als Ruherückzugszone genutzt werden können. Die Zelte sind geöffnet zu halten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Aufstellen von weiteren Schlafzelten ist untersagt. Ebenso ist untersagt, Grills anzufeuern oder Kochstellen zu betreiben, die über die Selbstversorgung der einzelnen Teilnehmer hinausgehen.

Zur Begründung führte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht u.a. aus: Insbesondere die symbolische Begrenzung auf 10 Schlafzelte sei rechtmäßig. Entsprechend dem Veranstaltungskonzept der Mahnwache sollen die Schlafzelte allein symbolischen Charakter haben. Entsprechend dem Veranstaltungskonzept unterliege daher nur das symbolische Aufstellen der Schlafzelte dem Schutz des Versammlungsrechts. In einem solchen Fall unterfalle – anders als bei einem Protestcamp – die alleinige Nutzung als Schlafzelt nicht mehr dem Schutz des Versammlungsrechts. Eine alleinige Nutzung als Schlafzelt stelle in diesem Fall vielmehr eine rechtswidrige Sondernutzung dar. Mit der Beschränkung auf die symbolische Aufstellung von 10 Schlafzelten werde der Versammlungszweck hinreichend deutlich. Zudem werde gewährleistet, dass die Schlafzelte nicht über den symbolischen Charakter hinaus genutzt würden. Auch die weiteren Beschränkungen seien rechtmäßig und verhältnismäßig.

Nur noch Verfassungsbeschwerde möglich.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Anmelders des Protestcamps Entenwerder teilweise stattgegeben.

Martin Schulz und Sigmar Gabriel im Vorfeld des G20-Gipfels

SPD-Pressekonferenz mit Kanzlerkandidat Martin Schulz und Sigmar Gabriel im Vorfeld des G20-Gipfels.

Publié par PHOENIX sur jeudi 6 juillet 2017

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