Anordnung der Polizeileitung, Gefangenen die Telefonnummer des AND zu verweigern?

 

Weiterhin erhebliche Behinderungen der anwaltlichen Tätigkeiten in der Gefangenensammelstelle (GeSa) Hamburg-Harburg vom AND beklagt.

Pressemitteilung des AND des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV).

 

Die Hamburger Polizei versucht erneut gezielt zu verhindern, dass in Gewahrsam genommene Personen den Anwaltlichen Notdienst (AND) erreichen können. Personen, die die Ermittlungsausschuss- (EA)-Telefonnummer nicht auswendig wissen, aber explizit nach dem AND fragen, werde keine Auskunft erteilt.

Kennen die betroffenen Personen die EA-Telefonnummer nicht, wird ihnen schlichtweg ein Telefonbuch der Stadt Hamburg vorgelegt mit dem Hinweis, sie mögen sich selbst eine*n Rechtsanwält*in suchen.

Obschon sich rund um die Uhr Rechtsanwält*innen des AND vor Ort aufhalten, ermöglicht die Polizei Hamburg keinen Kontakt mit den Kolleg*innen. Die Telefonnummer des AND ist der Polizei Hamburg bekannt; sie ist der Leitung der GeSa mitgeteilt worden.

Das Prozedere ist offenbar von höchster Stelle angeordnet: Dem AND ist von den Polizeibeamten in der GeSa mitgeteilt worden, dass aus dem Stabsbereich der polizeilichen Einsatzleitung am heutigen Tage per eMail die Anordnung ergangen sei, in Gewahrsam genommenen Personen die Nummer des AND nicht mitzuteilen und auch sonst den Kontakt nicht zu vermitteln.

Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass rechtsstaatliche Verfahrensgarantien und das Recht, sich eines frei gewählten anwaltlichen Beistands zu bedienen, von der Polizei Hamburg aktiv bekämpft werden.

 

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.

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