An Exekutionen beteiligt?

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Mordes erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Juli 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry S. erhoben. Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, in sechs Fällen als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aus niedrigen Beweggründen Menschen getötet (§§ 211 Abs. 2 Var. 4, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und hierdurch gegen das Völkerstrafgesetzbuch (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) verstoßen zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Mitte Juni 2015 ließ der sogenannte Islamische Staat auf dem Marktplatz von Palmyra/Syrien sechs Gefangene exekutieren. Fünf der Getöteten gehörten der syrischen Armee an, der sechste war ein sunnitischer Prediger. Harry S. gehörte dem sechsköpfigen Trupp an, der die Hinrichtung durchführte. Er war mit einer Pistole bewaffnet.

Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern aus seiner Gruppe bewachte er die Gefangenen und hinderte sie an der Flucht. Einen von ihnen führte der Angeschuldigte sodann zur Straßenmitte, wo bereits die übrigen Gefangenen für die Exekution aufgestellt wurden. Anschließend wurden sie allesamt erschossen. Harry S. feuerte die Schützen durch laute Rufe an. Während der Erschießung hielt er sich am Straßenrand auf, um nicht selbst von einer Kugel getroffen zu werden. Von dort aus zielte und schoss er auf die am Boden liegenden Körper.

Der Angeschuldigte war bereits am 5. Juli 2016 vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts reiste Harry S. Ende März 2015 nach Syrien und schloss sich dort Anfang April dem sogenannten Islamischen Staat an. Als Mitglied des „IS“ wirkte er unter anderem in einem Propagandavideo mit dem Titel „Der Tourismus dieser Ummah“ mit. In diesem Video sollte ursprünglich auch die auf dem Marktplatz von Palmyra vollzogene Hinrichtung gezeigt werden. Die Tötung der sechs Gefangenen war deshalb von der Terrororganisation gefilmt worden. Die Filmaufnahmen sind erst nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bekannt geworden. Sie zeigen unter anderem auch den Angeschuldigten und dessen Beteiligung an der Exekution.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 2016 Haftbefehl gegen den Angeschuldigten erlassen. Er befindet sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft.

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