Gemeinsame Telekommunikationsüberwachung soll 2019 starten.

Berlins Innensenator Geisel unterschreibt gemeinsam mit Amtskollegen Staatsvertrag in Leipzig

Berlins Innensenator Andreas Geisel hat heute in Leipzig zusammen mit seinen Amtskollegen aus Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag für den Aufbau eines gemeinsamen Zentrums zur Telekommunikationsüberwachung unterzeichnet. Daran beteiligen wird sich auch der Freistaat Thüringen. Allerdings müsse dort vor Unterzeichnung des Staatsvertrages noch der Landtag unterrichtet werden. Innenminister Dr. Holger Poppenhäger unterzeichnete deshalb in Leipzig zunächst eine Absichtserklärung.

„Terrorabwehr und Bevölkerungsschutz hören nicht an den Grenzen der Bundesländer auf, sondern brauchen eine gemeinsame Strategie. Wir wollen deshalb unsere Kräfte weiter bündeln. Beim KfZ-Diebstahl und Wohnungseinbrüchen haben wir schon gute Erfolge. Unser Augenmerk muss in den kommenden Jahren noch stärker auf politisch motivierten Straftaten und natürlich auf dem islamistischen Terrorismus liegen. Mit dem GKDZ schaffen wir die technischen und personellen Voraussetzungen dafür“, betonte Innensenator Andreas Geisel.

Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) soll Ende 2019 in Betrieb gehen und neben seinem Hauptsitz in Leipzig auch eine Außenstelle in Dresden bekommen.

Für die fünf Bundesländer stellt das geplante Zentrum eines der bedeutendsten Ergebnisse der seit 15 Jahren bestehenden Sicherheitskooperation dar.

Angesichts sich rasant entwickelnder Telekommunikations- und Verschlüsselungstechnik, nutzen die Ermittlungsbehörden der Länder technische Synergien bei der Aufklärung schwerster Straftaten und dem vorbeugenden Schutz der Bevölkerung. Die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung werde unter dem Dach des GKDZ gebündelt, so dass eigene Technik in den einzelnen Ländern nicht mehr vorgehalten werden müssten.

Unabhängig von der technischen Lösung blieben Entscheidungen und Anordnungskompetenzen zur Telekommunikationsüberwachung weiterhin in der Hoheit des jeweiligen Landes. Vollzugspolizeiliche Befugnisse würden der Anstalt nicht übertragen. Zudem würden die Daten für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert.

Der Aufbau des gemeinsamen Zentrums soll 2017 beginnen. Geplant seien dann in den kommenden fünf Jahren Gesamtinvestitionen von rund 15,8 Millionen Euro. Einer Wirtschaftlichkeitsstudie zufolge, würden durch den Länderzusammenschluss in diesem Zeitraum Einsparungen in Höhe von insgesamt fast 11 Millionen Euro erzielt.

Hintergrund:

Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt arbeiten seit 15 Jahren im Rahmen einer polizeilichen Sicherheitskooperation zusammen.

In verschiedenen Arbeitsgruppen werden länderübergreifend Themen wie Aus- und Fortbildung, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrsprävention und IT-Management koordiniert.

Ein dem GKDZ vergleichbares Projekt gibt es im Nordverbund von Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein. Hier wird bereits eine gemeinsame Dienststelle zur Telekommunikationsüberwachung aufgebaut.

Quelle: Innensenat Berlin

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