EuGH-Gutachten zur Umsiedlung von Flüchtlingen gibt Anlass zur Hoffnung.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat sich dafür ausgesprochen, die Klage der Slowakei und Ungarns gegen die Umsiedlung von Flüchtlingen in der EU abzuweisen. Es besteht nun Anlass zur Hoffnung, dass das Gericht seiner Auffassung folgt und so den Weg für eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik freimacht.

Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte dazu:

„Auf dem viel zu langen Weg zu einer gemeinsamen Haltung der europäischen Mitgliedstaaten gegenüber Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen, gibt es neue Hoffnung. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat vorgeschlagen, die Klage der Slowakei und Ungarns gegen die befristete, EU-weite Umsiedlung von Flüchtlingen abzuweisen. Ein endgültiges Urteil wird im Herbst, zwei Jahre nach dem Beschluss des Rates der EU zur Beteiligung aller EU-Staaten an der Aufnahme von Flüchtlingen, erwartet. Damit sollte den Mittelmeerländern bei der Bewältigung des massiven Zustroms von Migranten geholfen werden. Vier Mitgliedstaaten wurden damals überstimmt, zwei von ihnen hatten vor dem EuGH gegen den Beschluss geklagt.

Bis heute sind von den vorgesehenen 120.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien nur 25.000 in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt worden. Sollte der Gerichtshof dem Schlussantrag des Generalanwaltes folgen, ist der Weg frei, um wenigstens befristet und in einer Notlage, Flüchtlinge, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, auf alle Länder der Union zu verteilen.

Wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil über die befristete Umverteilung hinaus den Weg zu einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik frei macht. Alle Mitgliedstaaten der EU müssen entsprechend ihrer Größe und Wirtschaftskraft einen Beitrag leisten, um Griechenland und Italien zu entlasten und Menschen in Not zu helfen.“

Fotoquelle (unten): Welthungerhilfe

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