Ein Afghane bleibt drin, ein anderer kam raus.

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“.

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdol Moghadas S. erhoben. Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“ beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus sei er wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchten gemeinschaftlichen Mordes (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift heißt es im Wesentlichen wie folgt:

„Im August des Jahres 2013 schloss sich der Angeschuldigte in Afghanistan im Bezirk Baraki Barak (Provinz Logar) einer örtlichen Kampfeinheit der „Taliban“ als Mitglied an. Zunächst wurde er im Umgang mit Waffen ausgebildet und durchlief ein Schießtraining. Er erhielt neben einem vollautomatischen Schnellfeuergewehr

„Kalaschnikow“ eine russische Pistole TT und zwei Handgranaten. In den Jahren 2013 und 2014 nahm der Angeschuldigte an zwei Angriffen auf amerikanische Soldaten und afghanische Regierungstruppen teil.

Hierbei gab er aus seinem Schnellfeuergewehr „Kalaschnikow“ auch selbst zahlreiche Schüsse auf die Angegriffenen ab. Während es bei dem Angriff Ende des Jahres 2013 auf einen Konvoi von amerikanischen  und afghanischen Soldaten unklar ist, ob es zu Toten oder Verletzten gekommen ist, wurden bei dem Anfang 2014 erfolgten Angriff auf einen Konvoi von acht bis neun amerikanischen Panzerfahrzeugen mindestens ein amerikanischer Soldat getötet und zwei weitere verletzt.

Für die Vereinigung transportierte der Angeschuldigte darüber hinaus in den Jahren 2014 und 2015 mehrfach fernzündbare Magnetbomben, die vom Anführer seiner örtlichen Talibaneinheit gebaut worden sind, nach Kabul.“

Der Angeschuldigte wurde am 8. Februar 2017 festgenommen und befindet sich seit dem 9. Februar 2017 in Untersuchungshaft.

Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes gegen einen anderen Afghanen aufgehoben.

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute (28. Juli 2017) den Haftbefehl gegen den 30-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdullah P. aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Jahr 2002 in Afghanistan der Vereinigung „Hizb-e-Islami“ angeschlossen und im Zeitraum von 2004 bis 2008 in zwei Fällen amerikanische und afghanische Soldaten angegriffen zu haben. Hierbei sollen bei einem Angriff mindestens 16 Soldaten getötet worden sein. Unklar sei, ob bei dem weiteren Angriff Soldaten verletzt oder getötet wurden.

Die weiteren Ermittlungen hätten den dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht weiter erhärten können. Die Bundesanwaltschaft habe daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

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