Spaghettimonster-Kirche: Nudelmesse darf nicht beworben werden.

An den Ortseingängen von Templin dürfen die Hinweisschilder zur Nudelmesse nicht mehr hängen.

Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch in Zukunft im brandenburgischen Templin nicht mit Schildern für seine „Nudelmesse“ werben. Für das OLG Brandenburg ist der satirische Verein keine Religionsgemeinschaft. Die Pastafaris wollen weiterkämpfen.

Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KSM), deren Anhänger auch als „Pastafaris“ bekannt sind, besteht darauf, als Weltanschauungsgemeinschaft angesehen zu werden. Sie berufen sich dabei auf das Grundgesetz und behaupten, anderen Religionsgemeinschaften gleichgestellt zu sein. So entfachte sich ein juristischer Streit, der vor dem Oberlandesgericht Brandenburg Anfang August 2017 in einer Niederlage für die Pastafaris endete.

Brandenburgisches Oberlandesgericht weist Berufung der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ im Schilderstreit zurück.

Straßenbauamt gegen Pastafaris

Begonnen hatte der Konflikt 2014, als die KSM Hinweisschilder auf ihre „Nudelmesse“ an Ortsmasten aufgehängt hatte, an denen auch die Schilder von Kirchen mit ihren Gottesdienstzeiten befestigt sind. Die Aufstellung von Hinweisschildern erfolgte an vier Ortseingängen von Templin. Auf den Schildern wurde, neben der Abbildung des angeblich göttlichen Wesens, die „Nudelmesse“ des Vereins für Freitags um 10 Uhr angekündigt.

Das Straßenbauamt nahm die Schilder ab. Es musste sie den Pastafaris allerdings zurückgeben, die sie dann wieder aufhängten. Als das Amt die Schilder wieder abnahm, klagten die KSM-Jünger. Sowohl vor dem Landgericht Frankfurt, als auch in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht Brandenburg blieben die Spaghetti-Verehrer ohne Erfolg. Der Verein darf seine Schilder nicht aufhängen.

Spaghettimonster: Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz?

Die brandenburgische Landesregierung hatte sich in der Sache bereits 2014 positioniert. Es handele sich bei dem kirchenkritischen Verein nicht um eine Glaubensgemeinschaft, sondern um eine Religionsparodie „ohne ernsthafte religiöse Substanz“. Das erklärte Kulturministerin Sabine Kunst (SPD) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Potsdamer Landtag.

In Deutschland kämpft die Spaghettimonster-Kirche seit Langem um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft, bislang allerdings erfolglos. Wie jetzt wieder vor dem OLG Brandenburg.

„Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ kündigt weiteres Vorgehen an

Der Vorsitzende der „Spaghetti-Monster-Kirche“  will sich mit dem aktuellen Urteil jedoch nicht abfinden. Er kündigte an, nun vor den Bundesgerichtshof, falls nötig vor das Bundesverfassungsgericht  und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Das Gericht habe nur die „Spaghettimonster-Kirche“ im Allgemeinen beurteilt, nicht aber den Verein insgesamt. Die juristische Saga um die Pastafaris in Templin ist hier also mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht zu Ende.

Quelle: DAV/Magazin

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