Air Berlin: Konstruktive Gespräche für Lösung im Rahmen des EU-Rechts?

Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin prüft die EU-Wettbewerbsaufsicht den Überbrückungskredit der bundeseigenen KfW-Bank für die Fluggesellschaft. „Die deutschen Behörden haben die Kommission frühzeitig informiert. Wir sind zuversichtlich, dass Lösungen im Rahmen des EU-Rechts gefunden werden können“, sagte eine Kommissionssprecherin heute (Mittwoch) in Brüssel. Es gebe konstruktive Gespräche mit den deutschen Behörden. Die Kommission bestätigte, dass es Beschwerden von Wettbewerbern gegeben hat. Diese werden sorgfältig geprüft, haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Die Bundesregierung habe den Überbrückungskredit als Beilhilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten bei der EU-Kommission angemeldet. Für diese Form der Beihilfen gelten strenge Vorgaben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung zu den Leitlinien der Kommission für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten vom 9. Juli 2014

Volltext der Leitlinien der Kommission für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Andreas Spaeth zum Insolvenzantrag von airberlin

"Ich gehe davon aus, die Preise werden sich nicht erhöhen" – Andreas Spaeth (Luftfahrtexperte) im Gespräch mit Florian Bauer zum Insolvenzantrag von airberlin. (vom 16.08.17)

Publié par PHOENIX sur jeudi 17 août 2017

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