Staatsschutzverfahren vor OLG Hamburg wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.

(Az.: 4 St 2/17).

Am 07. September 2017 beginnt die Hauptverhandlung gegen den türkischen Staatsangehörigen Mehmet Fatih S. (32), dem geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen wird. Die Sitzung vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts beginnt um 10:00 Uhr und findet im Saal 288 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg statt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von September 2015 bis zum 15. Dezember 2016 für den türkischen Nationalen Nachrichtendienst (MillÎ Istihbarat Teşkilâti – MIT) eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben.

Der Angeklagte ist nach dem Anklagevorwurf bereits seit 2013 für den MIT tätig. Im Herbst 2015 habe der Angeklagte den Auftrag erhalten, die kurdische Szene in Deutschland und hierbei insbesondere den in Bremen ansässigen kurdischen Politiker K. auszuforschen. Dieser sei bei Auftragserteilung einer der Vorsitzenden des Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrums Deutschland gewesen. Seit Juni 2016 gehöre er zum Vorstand des Kongresses der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa.

Der Angeklagte, der im Januar 2016 aufgrund dieses Auftrags nach Bremen gezogen sei, soll sich über das Internet und durch Gespräche mit Bekannten sowie über Kontakte zu Verwandten des K. verdeckt Informationen über K., dessen familiäres Alltagsleben und die kurdische Szene in Deutschland verschafft haben. Bei einer Demonstration eines kurdischen Vereins am 28. Mai 2016 in Bremen gegen die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten des türkischen Parlaments soll er Fotografien angefertigt haben. Außerdem soll er sich Informationen über die Beziehungen von K. zu einem Beamten der Bremer Polizei verschafft haben.

Der Angeklagte soll während seines Aufenthaltes in Deutschland per E-Mail Kontakt zu seinen Führungsoffizieren beim MIT gehalten haben. Im Mai und im September 2016 soll er sich mit seinen Auftraggebern in der Türkei getroffen und die erlangten Erkenntnisse mitgeteilt haben. Für seine nachrichtendienstliche Tätigkeit soll der Angeklagte rund 30.000,00 Euro erhalten haben.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 16. Dezember 2016 in Untersuchungshaft.

Es sind bisher folgende Fortsetzungstermine anberaumt worden:

Freitag,         den 08. September 2017

Donnerstag, den 21. September 2017

Freitag,         den 22. September 2017

Donnerstag, den 28. September 2017

Freitag,         den 29. September 2017

Freitag,         den 06. Oktober 2017

Dienstag,        den 10. Oktober 2017

Freitag,         den 13. Oktober 2017

 

jeweils 10.00 Uhr im Saal 288.

 

Die Vorsitzende des 4. Strafsenats beabsichtigt den Erlass einer Sicherungs- und Medienverfügung, die noch bekannt gegeben wird.

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