Bundesregierung habe Grundlage für BKA-Datenskandal gelegt.

Zur rechtswidrigen Datenspeicherung durch das BKA erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Bundesinnenminister de Maizière verfährt immer mehr nach dem Motto: erst speichern, danach fragen, ob es legal war. Hier ist sofort eine Entschuldigung bei den Betroffenen Journalisten fällig. Die ausufernde Speicherpraxis der Bundesregierung unterminiert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheit ihrer Daten. Gerade bei besonderen Ereignissen wie den Protesten zum G-20 Gipfel ist eine kritische Berichterstattung unerlässlich. Deutschland ist ein Rechtsstaat und muss es bleiben. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Die Datenbanken im BKA stehen auf rechtsstaatlich tönernen Füßen. Die Bundesregierung hat ihr Datenversprechen gebrochen. Denn nun zeigt sich, selbst wer eine weiße Weste hat, wird gespeichert und wird, wie die Journalisten beim G20-Gipfel in der Ausübung seines Berufs massiv behindert.“

Bundesregierung hat Grundlage für BKA-Datenskandal gelegt.

„Die strukturelle Grundlage des Datenskandals beim BKA hat die Bundesregierung gelegt. Jetzt rächt sich, dass Bundesinnenminister de Maizière mit Unterstützung von Union und SPD im Bundestag die Sicherheitsbehörden mit immer neuen Kompetenzen und immer größeren Datenbanken ausgestattet hat, dabei aber die Kontrolle bewusst kleingehalten wurde. Wer so regiert, der kann die Verantwortung für den Datenskandal nicht an das Amt oder die zuliefernden Behörden weiterreichen, sondern muss selber dafür geradestehen. Datenmüllberge sind ein Sicherheitsrisiko, genauso wie diejenigen, die sie haben anlegen lassen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, mit Blick auf den BKA-Datenskandal und Äußerungen des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Stephan Mayer.

Korte weiter:

„Nicht nur die Opposition und externe Experten fordern seit langem eine bessere Ausstattung und effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Bundesdatenschutzbeauftragte, sondern auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom April 2016. Geschehen ist kaum etwas. Der Stab der Bundesdatenschutzbeauftragten lässt sich immer noch an ein paar Händen abzählen, während bei Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten personell aufgerüstet wurde ohne Ende. Dieses Missverhältnis muss schnellstens korrigiert werden, damit Verfassung und Bevölkerung geschützt werden.“

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