EU-Kommission gibt grünes Licht für deutschen Überbrückungskredit zugunsten von Air Berlin.

Die Europäische Kommission hat das Vorhaben Deutschlands, Air Berlin für einen befristeten Zeitraum einen Überbrückungskredit von 150 Mio. Euro zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Durch den Kredit soll die geordnete Abwicklung der zahlungsunfähigen Fluggesellschaft Air Berlin gewährleistet werden, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Am 15. August hat Deutschland der Kommission seine Absicht mitgeteilt, Air Berlin einen Überbrückungskredit zu gewähren, nachdem die Fluggesellschaft Etihad, Hauptanteilseignerin von Air Berlin, ihre finanzielle Unterstützung für die defizitäre Airline eingestellt hatte. Konkret soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Air Berlin für die kommenden Monate einen Kredit von bis zu 150 Mio. Euro bereitstellen.

Dadurch soll Air Berlin in die Lage versetzt werden, seinen Betrieb in den kommenden Monaten bis zum Abschluss der Verhandlungen über den Verkauf seiner Vermögenswerte aufrechtzuerhalten. Anschließend wird die Fluggesellschaft voraussichtlich ihren Betrieb einstellen und aus dem Markt ausscheiden.

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zählen zu den Beihilfearten, die den Wettbewerb am stärksten verfälschen. Deshalb dürfen sie nur dann gewährt werden, wenn die betreffenden Unternehmen alle anderen auf dem Markt verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Auf der Grundlage der von der Kommission erlassenen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen können die Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen unterstützen, sofern die öffentliche Förderung in Zeit und Umfang begrenzt ist und zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beiträgt.

Die Kommission hat bei ihrem Genehmigungsbeschluss folgenden Umständen Rechnung getragen:

  • Die Auszahlung des Kredits erfolgt in Tranchen, wobei jeweils strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss Air Berlin jede Woche Nachweise für seinen Liquiditätsbedarf vorlegen, und weitere Kredittranchen werden erst dann freigegeben, wenn die gesamten bislang verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.
  • Deutschland muss dafür sorgen, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt wird, oder einen Abwicklungsplan für Air Berlin vorlegen.

Außerdem ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme zum Schutz der Interessen der Fluggäste und zur Aufrechterhaltung des Passagierluftverkehrs beiträgt. Gleichzeitig bleiben die etwaigen durch die staatliche Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen angesichts der strengen Voraussetzungen, an die die Auszahlung der Kredittranchen geknüpft ist, sowie der kurzen Laufzeit und des Umstands, dass Air Berlin seine Geschäftstätigkeit voraussichtlich anschließend einstellen wird, auf ein Minimum beschränkt. Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der GD WettbewerbDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• unter der Nummer SA.48937 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Air Berlin: Betriebsräte und ver.di im Gespräch mit Laschet und Müller

Christine Behle, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet und dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller in Berlin, zu dem ver.di und die Air Berlin-Betriebsräte aus Berlin und Düsseldorf eingeladen waren.

„Es ist gut, dass die Politiker mit uns ins Gespräch kommen und ebenfalls die Notwendigkeit sehen, dass es bei der Insolvenz von Air Berlin nicht nur um den Verkauf von Blech, sondern um die Menschen geht, die für Air Berlin gute Arbeitsleistungen erbracht haben und immer noch erbringen. Für diese Menschen und ihre Familien müssen jetzt bei interessierten Unternehmen gute Arbeitsplätze und faire Übernahmebedingungen gefunden werden. Da die bislang bekannten Bieter-Unternehmen kein oder nur ein geringes Interesse an den Beschäftigten von Air Berlin haben, ist es umso wichtiger, die Frage der Arbeitsplätze und der Übernahmebedingungen in den Fokus der Politik zu rücken Das ist mit dem heutigen Gespräch gelungen“, so die Gewerkschafterin. Dieses sei in dem Treffen mit den Betriebsräten aus Düsseldorf und Berlin heute klar geworden. Bundesweit seien zudem weitere Standorte betroffen. Auch hier müssten dringend Lösungen gefunden werden.

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