Sexuellem Missbrauch von Kindern auf allen Ebenen entgegentreten.

Heute hat das Bundeskabinett den Bericht über die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt verabschiedet. „Die schnelle Löschung solcher Inhalte ist wichtig, damit Kinder nicht erneut zum Opfer werden“, erklärte dazu Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Fechner weiter:

„Dank der guten Arbeit insbesondere von BKA und den Beschwerdestellen konnten im Jahr 2016 nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden. Die schnelle Löschung solcher Inhalte ist wichtig, da Verbreitung und Aufruf solcher Seiten die Kinder erneut zu Opfern machen. Daher sind alle, die Kenntnis von derartigen Angeboten erhalten, zur Meldung aufgerufen.

Aber die Löschung verfolgt nur den Zweck, die missbrauchten Kinder vor weiterem Schaden zu bewahren. In erster Linie gilt es natürlich, den Missbrauch zu verhindern, der zum Zeitpunkt der Löschung ja längst erfolgt ist.

Um dies zu gewährleisten, hat Bundesjustizminister Heiko Maas Anfang der Legislaturperiode eine Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2015 ist die Strafandrohung für den Besitz von Kinderpornographie erhöht und die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängert. Dem sexuellen Missbrauch von Kindern muss auf allen Ebenen begegnet werden.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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