EU will Handel mit Folterinstrumenten unterbinden.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat gemeinsam mit Argentinien und der Mongolei eine internationale Allianz zur Beendigung des Handels mit potenziellen Folterinstrumenten ins Leben gerufen. Die Initiative zielt darauf ab, den Handel mit Gütern zu beenden, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden. Darunter fallen mit Metallspitzen versehene Schlagstöcke, Elektroschock-Gürtel und Greifer, mit denen man Menschen an der Taille oder an Gliedmaßen packt und ihnen Elektroschocks verabreicht sowie Chemikalien zur Exekution von Menschen und die dafür verwendeten Zwangsinjektionssysteme.

Malmström sagte heute bei der Vorstellung der Initiative in Brüssel: „Diese Erzeugnisse dienen keinem anderen Zweck, als Menschen schreckliche Schmerzen zuzufügen und sie zu töten. Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass sie wie jede andere Ware gehandelt werden. Es ist nun an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesem verabscheuungswürdigen Handel ein Ende zu bereiten.“

„Mit den eigenen Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich wurden gute Ergebnisse erzielt, aber die Hersteller dieser Güter versuchen, derartige Rechtsvorschriften zu umgehen. Je mehr Länder sich zur Zusammenarbeit bereitfinden, desto größere Wirkung werden wir erzielen. Während meiner Zeit als Kommissarin und Mitglied des Europäischen Parlaments bin ich mehrmals mit Opfern von Folter zusammengekommen – mit Flüchtlingen, Gefangenen aus Gewissensgründen, zum Tode Verurteilten. Ich bin überzeugt, dass die Handelspolitik ein Mittel zur Stärkung der Menschenrechte auf der ganzen Welt sein kann“, so Kommissarin Malmström weiter.

Der offizielle Auftakt der Initiative wird am 18. September am Sitz der Vereinten Nationen stattfinden, bei dem mehrere Länder eine gemeinsame politische Erklärung unterzeichnen werden. Die Allianz könnte eine Grundlage für eine breiter angelegte Zusammenarbeit der Vereinten Nationen in diesem Bereich werden.

Nach dem internationalen Recht ist Folter unter allen Umständen verboten. Trotzdem werden Instrumente, die den Tod und Schmerzen herbeiführen, nach wie vor weltweit gehandelt.

Durch den Beitritt zur Allianz werden die Länder den vier Aktionspunkten zustimmen:

  • Ergreifen von Maßnahmen zur Kontrolle und Beschränkung der Ausfuhren dieser Güter.
  • Ausstattung der Zollbehörden mit geeigneten Instrumenten Die Allianz wird eine Plattform einrichten, um die Handelsströme zu überwachen, Informationen auszutauschen und neue Erzeugnisse zu ermitteln.
  • Bereitstellung technischer Hilfe zur Unterstützung der Länder bei der Schaffung und Umsetzung von Gesetzen zum Verbot dieses Handels.
  • Austausch von Verfahren für wirksame Kontroll- und Durchsetzungssysteme.

Die EU setzt sich für den Schutz der Menschenrechte, die Bekämpfung von Folter und die Abschaffung der Todesstrafe ein. Die strengen Rechtsvorschriften der EU über den Handel mit Gütern, die zur Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden, haben bereits Ergebnisse gezeitigt. Unter anderem infolge der strengeren Vorschriften der EU sind Medikamente für tödliche Injektionen nun schwerer zu beschaffen und teurer.

Die EU-Rechtsvorschriften gelten allerdings nur in Europa. Die Hersteller und Händler derartiger Güter versuchen, die Rechtsvorschriften der EU zu umgehen; je mehr Länder sich deshalb verpflichten, die Ausfuhr dieser Güter zu verbieten, desto mehr Wirkung werden die Bemühungen zur Beendigung dieses Handels zeigen. Die Allianz bietet die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen und gezielte Schritte durchzuführen, um den Handel mit solchen Gütern weltweit zu unterbinden und den Zugang zu diesen Gütern dadurch deutlich zu erschweren.

Die EU erstellt Listen verbotener Güter und sieht ein beschleunigtes Verfahren vor, um zu gewährleisten, dass neue Güter ebenfalls verboten werden können. Ferner verfügt die EU über Regeln für Ausfuhrkontrollen, mit denen die Verwendung in den Listen erfasster Arzneimittel zur Vollstreckung der Todesstrafe verhindert werden soll; sie verbietet zudem die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit den aufgeführten Gütern und erbringt technische Hilfe für Drittländer. Im letzten Jahr hat die EU ihre Rechtsvorschriften noch weiter verschärft, um sicherzustellen, dass sie auch ein Verbot der Durchfuhr dieser Güter durch das Hoheitsgebiet der EU und in Häfen umfassen sowie ein Verbot der Bewerbung derartiger Güter, z. B. auf Messen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU ruft eine globale Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen ins Leben

Die Website der Allianz: www.torturefreetrade.org (link is external)

Herunterladbare Videos und FotosDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••, darunter Fotos von Folterwerkzeugen und ein Interview mit Kommissarin Malmström, sind auf der Website Europe by Satellite (EbS) verfügbar.

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