DIE PARTEI und der Geldhandel.

DIE PARTEI hat sich gegen einen Bescheid der Bundestagsverwaltung gewandt, mit dem sie wegen Unrichtigkeiten in ihrem Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014 u.a. zu einer Zahlung in Höhe von 383.750 Euro verpflichtet worden ist. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung ist dieser Rechenschaftsbericht deshalb unrichtig, weil DIE PARTEI bei den „Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen“ den Betrag von 204.225,01 Euro ausweist, obwohl nach der Berechnung der Bundestagsverwaltung lediglich der Betrag von 12.350 Euro zutreffend ist. Der zwischen den Beteiligten streitige Differenzbetrag von 191.875 Euro fällt nach Auffassung der Bundestagsverwaltung nicht unter den Einnahmebegriff des Parteiengesetzes in der damaligen Fassung, da er auf dem bloßen Austausch von Geld beruhe. DIE PARTEI hatte im Jahr 2014 per Internet folgendes Geschäft angeboten: Gegen Überweisung von 25, 55 oder 105 Euro erhielten interessierte Personen einen 20-, 50- oder 100-Eurogeldschein sowie zwei Postkarten mit Motiven der PARTEI zugesandt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in dieser Sache einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, 21. September 2017, 10.00 Uhr, im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.

Eine Antwort

  1. 12.350 : 5 = 2.470
    Es hatten also 2.470 Personen überwiesen.
    Eine davon war ich!
    Meine Zahlung von X+5 wurde bei DIE PARTEI buchhalterisch und rechtsrichtig als Einnahme verbucht.
    Frage: Was ist daran falsch?
    Danach erhielt ich X+2 Postkarten zurück.
    Die Ausgabe wurde bei DIE PARTEI wiederum buchhalterich und rechtsrichtig als Ausgabe verbucht.
    Frage: Was ist daran falsch?

    Diese Frage soll das Verwaltungsgericht nun klären?
    Rechtsrichtig müßte das aber von einer Wirtschaftskammer beim LG behandelt werden, weil die den Sachverstand haben und keine Verwaltungsrichter, die nicht wissen, was ein Buchungssatz ist.

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