DGB: Sozialen Wohnungsbau stärken, Mietpreisbremse verschärfen!

 
Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau und eine Mietpreisbremse, die auch funktioniere, forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell heute auf dem wohnungspolitischen DGB-Workshop in Berlin:

Stefan Körzell: „Wir brauchen endlich eine Wende in der Wohnungspolitik und dafür ein Sofortprogramm für mehr bezahlbaren Mietwohnungsbau. In vielen Städten müssen die Beschäftigten 40 oder gar bis zu 50 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Miete berappen – das geht nicht! Wohnen darf kein Luxus sein. Die Verdrängung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Städten muss ein Ende haben. Die nächste Bundesregierung muss dieses Problem anpacken und für den sozialen Wohnungsbau deutlich mehr Geld als die jährlichen 1,5 Milliarden Euro ausgeben, und zwar über das Jahr 2019 hinaus. Wohnungspolitik muss wieder eine dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern sein. Wir brauchen einen Zubau von jährlich 450.000 Wohnungen. Davon müssen mindestens 100.000 preis- und belegungsgebunden sein.“

Neben mehr bezahlbarem Wohnraum müsse auch die Mietpreisbremse verschärft werden, sagte Körzell. „Gegen die unbezahlbaren Mieten in deutschen Großstädten hilft nur eine Mietpreisbremse, die ihren Namen auch verdient. Die Mietpreisbremse muss zugunsten der Mieter verschärft werden. In das Gesetz müssen Sanktionsmöglichkeiten rein, um Verstöße der Vermieter ahnden zu können. Und wir fordern den Rechtsanspruch auf Mietauskunft – wer eine Wohnung mieten will, muss vom Vermieter erfahren können, wieviel zuvor für die Wohnung gezahlt wurde. Auf Bundesebene haben Teile der Union eine solche Verschärfung der Mietpreisbremse gerade verhindert. In NRW will die neue schwarz-gelbe Landesregierung sogar landeseigene Regelungen abschaffen, weil sie nicht erforderlich seien. Dabei ist gerade auf dem Wohnungsmarkt sichtbar, wie überholt der Glaube ist, der Markt könne alles regeln.“

Eine Antwort

  1. Gericht kritisiert Bezugsgröße der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Die Mietpreisbremse verstößt nach Ansicht des Berliner Landgerichts gegen das Grundgesetz. Die Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, was Artikel 3 widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei, teilte das Gericht mit.
    Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und sieht vor, dass bei einer Neuvermietung der Mietpreis nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Berlin hatte am 1. Juni 2015 als erstes Bundesland diese Regelung eingeführt. Den Anstieg der Mieten hat sie aber nicht stoppen können, der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert Nachbesserungen. Der Kampf gegen hohe Mieten ist zudem Streitthema im Wahlkampf.
    Im nun verhandelten Fall hatte eine Mieterin geklagt, die von ihrer Vermieterin für ihre 39 Quadratmeter große Einzimmerwohnung mehr als 1200 Euro zurückverlangen wollte. Monatlich 351 Euro Kaltmiete hielt die Mieterin für zu viel – die Vormieterin hatte 215 Euro bezahlt. Doch die Mietpreisbremse, mit der sie ihre Rückforderung womöglich hätte durchsetzen können, hält das Landgericht für verfassungswidrig.
    „Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien“, teilte das Gericht mit. Dies habe der Gesetzgeber nicht beachtet – und in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Außerdem seien Vermieter bevorzugt, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse aufgeschlagen hätten.

    Haben wir bereits veröffentlicht, vergl.:

    http://tp-presseagentur.de/landgericht-berlin-haelt-vorschriften-zur-mietpreisbremse-fuer-verfassungswidrig/

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