Frauke Petry kündigt Austritt aus AfD an.

Die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry wird aus ihrer Partei austreten. „Klar ist, dass dieser Schritt erfolgen wird“, sagte sie – einen genauen Zeitpunkt nannte sie laut der Nachrichtenagentur dpa nicht.

Frauke Petry kündigte bereits am Montag an, sie werde künftig nicht der AfD-Bundestagsfraktion angehören. Nun erklärte die Politikerin nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa, sie wolle ganz aus der Partei austreten. Einen genauen Zeitpunkt soll sie nicht genannt haben.

Zuvor hatte Petry bereits angekündigt, dass sie ihr Amt als Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag aufgeben werde. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Wurlitzer und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kirsten Muster würden ihre Ämter in der Fraktion „mit Ablauf des heutigen Tages“ aufgeben, sagte Petry. Die 42-Jährige hatte bei der Bundestagswahl am Sonntag ein Direktmandat gewonnen.

Ehemann Pretzell will NRW-Fraktion und AfD verlassen

Einem Bericht der Rheinischen Post und des WDR zufolge hat sich auch Marcus Pretzell dazu entschlossen, aus der AfD auszutreten. Ein solcher Schritt des Ehemanns von Petry würde eine Spaltung der Alternative für Deutschland im Landtag von NRW bedeuten. Pretzell schrieb auf Twitter lediglich, die Zeitung sei „wie immer schlecht informiert“. Dies bezog sich offenbar auf den Umstand, dass zunächst von einem sofortigen Austritt ausgegangen worden war.

Kurze Zeit später erklärte allerdings ein Sprecher der AfD in…

Quelle und weiterlesen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauke-petry-kuendigt-austritt-aus-afd-an-a-1169958.html

Der AfD Song

Gerücht des Tages: Frauke Petry will eine Partei mit dem Namen "Die Blauen" gründen.Was dafür spricht: Ein nüchterner Mensch würde nicht in ihre Partei eintreten.

Publié par Extra 3 sur mercredi 27 septembre 2017

https://www.facebook.com/extra3/videos/10155218610183918/

5 Antworten

  1. § 263 StGB besagt:
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

    Unter dem Begriff „Täuschen“ versteht man das bewusste Einwirken (ausdrücklich/konkludent) auf den Intellekt eines anderen zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums. Ein Irrtum liegt in der Fehlvorstellung über die wahre Sachlage, d. h. die Vorstellung, die das Opfer sich über einen Sachverhalt macht, weicht vom realen Sachverhalt ab. Das Täuschen enthält demnach ein subjektives Element, auch wenn es im objektiven Tatbestand geprüft wird. Fehlt dieses Element in Form der Fehlvorstellung, so würde schon kein Täuschen vorliegen. Eine Täuschung ist in verschiedenen Formen denkbar, so auch bei der Wahltäuschung.

    • § 107a StGB Wahlfälschung.
      (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
      (3) Der Versuch ist strafbar.

      Demnach müßte Frauke Petry rein rechtlich in den Knast, hat sie doch das Ergebnis einer Wahl durch Täuschung herbeigeführt.
      .

  2. Keine 48 Stunden nach dem Schließen der Wahllokale hat Petry gleich drei mal gelogen. Da muß selbst ein Donald Trump passen.
    Erste Lüge war: für die AfD anzutreten.
    Zweite Lüge war: für die AfD im Vorstand zu sitzen.
    Dritte Lüge war: die Wähler zu betrügen, um sich einen geldwerten Vorteil zu verschaffen.

  3. Betrug am Wähler lohnt sich!
    Und wenn man doppelt betrügt erst recht!
    Was bekommen Petry und Pretzell, wenn sie ihre Mandate behalten? Im Fall von Petry geht es um erhebliche Summen.
    Im Einzelnen:
    ■Im sächsischen Landtag beträgt die sogenannte Grundentschädigung für Abgeordnete 5.668,16 Euro. Diese wird mit den Bezügen im Bundestag zu 100 Prozent verrechnet. Da die Summe im Bundestag höher ist – monatlich 9541,74 Euro -, bekommt Petry die sächsische Entschädigung also nicht ausgezahlt.
    ■Aber: In Sachsen gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale zwischen 3.163,28 und 4.135,97 Euro, je nach Wohnort. Diese bekommt Petry, kann darüber frei verfügen. Dafür gibt es keine Vorgaben.
    ■Hinzu kommt: Im Bundestag bekäme sie monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale von 4318,38 Euro. Sie wird für Kosten für Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros oder für einen möglichen Zweitwohnsitz in Berlin ausgegeben. Beide Pauschalen in Sachsen und im Bundestag werden nicht miteinander verrechnet.
    ■Zusätzlich kann Petry auch noch 20.870 Euro monatlich für Mitarbeiter in ihrem Bundestagsbüro ausgeben. Hinzu kommen noch jährliche Mittel in Höhe von 12.000 Euro für Büroeinrichtungen inklusive Telefone, Laptops. Auch stehen ihr Dienstfahrzeuge zu, ebenso Freifahrten bei der Deutschen Bahn und vom Bundestag bezahlte Inlandsflüge, die im Zusammenhang mit der Arbeit ihres Mandats stehen.

    Auch Ehemann Pretzell ist abgesichert:
    ■Als EU-Parlamentarier erhält er eine monatliche Diät von rund 9.500 Euro, als Landtagsabgeordneter inklusive des Zuschusses zur Altersvorsorge monatlich 10.700 Euro. Nach dem NRW-Abgeordnetengesetz werden von dieser Summe bei einem Doppelmandat 71,5 Prozent abgezogen – ein Restteil wird also nicht angerechnet.
    ■Bei den Pauschalen sieht es so aus: Sie werden nicht miteinander verrechnet. Pretzell könne im EU-Parlament daher auf eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.342 Euro monatlich zurückgreifen, zudem auf 24.164 Euro monatlich zur Beschäftigung von Mitarbeitern, so die CDU-Europaabgeordnete Ingeborg Gräßle, zugleich Vorsitzende des Haushalts-Kontrollausschusses im EU-Parlament.

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