Öko-Umlage sinkt.

Linke: Verbraucher würden unnötig zur Kasse gebeten.

CDU/CSU: Sinkende EEG-Umlage sei gute Botschaft für Haushalte und Unternehmen.

Die Ökostrom-Umlage fällt im kommenden Jahr etwas geringer aus: Sie beträgt dann 6,792 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich zu diesem Jahr sinkt die Umlage für Strom aus Windkraft und Sonne um 1,3 Prozent. Das haben die Netzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW mitgeteilt.

Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien sinkt gegenüber 2017 um 1,3 Prozent.

Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien geht damit erst zum zweiten Mal seit der Einführung im Jahr 1998 zurück. Der Rückgang ist allerdings so gering, dass sich Haushaltskunden kaum Hoffnungen auf fallende Strompreise machen können.

Übertragungsnetzbetreiber legen EEG-Umlage fest

Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage.

Um die Höhe der EEG-Umlage festzulegen, schätzen die Übertragungsnetzbetreiber, welche Einnahmen und Ausgaben sich für sie für das folgende Jahr ergeben: wie viel Geld sie voraussichtlich im darauf folgenden Jahr an die Erzeuger von Ökostrom zahlen müssen und welche Summe sie für diese Energie an der Strombörse bekommen.

Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Ausgleichsmechanismus-Verordnung legen die Netzbetreiber die Umlage fest und veröffentlichen sie dann Mitte Oktober.

Netzstabilisierende Maßnahmen kosten

Hauptkostentreiber sind sogenannte netzstabilisierende Maßnahmen. Sie sind nötig, weil immer mehr Wind- und Sonnenstrom ins Netz drängt. Die Stromerzeugung aus diesen Quellen ist nur schwer kalkulierbar und erfordert kostenträchtige Ausgleichsmaßnahmen.

Immer wieder müssen die Unternehmen in den laufenden Netzbetrieb eingreifen, Reservekraftwerke einschalten und Windparks abregeln. Allein im vergangenen Jahr hat Tennet für netzstabilisierende Maßnahmen 660 Millionen Euro ausgegeben. Im ersten Halbjahr 2017 ist der Aufwand für netzstabilisierende Maßnahmen noch einmal deutlich gestiegen.

Zur Zeit stehen sie für 60 Prozent der Netzentgelte, 25 Prozent entfallen auf Investitionen für den Netzausbau. Laut Energiewende-Index der Firma McKinsey haben sich die Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen seit 2014 auf nunmehr 7,34 Euro pro Megawattstunde verdoppelt.

„Ein erheblicher Teil der EEG-Umlage besteht aus Kosten, die nicht über die Stromkunden getragen werden müssen – wie etwa die Ausnahmen für Industriebetriebe oder die Technologie-Entwicklungskosten für Offshore-Windkraft und Solar-Energie“, sagte Patrick Graichen von der Initiative „Agora Energiewende“ Ende September in Berlin.

EEG-Umlage hat sich stabilisiert

Bei ihrer Einführung vor 17 Jahren betrug die Umlage, die die Verbraucher über die Stromrechnung bezahlen, 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom. Seither stieg sie von Jahr zu Jahr. Besonders hoch fielen die Anstiege von 2010 auf 2011 und von 2012 auf 2013 aus.

Deshalb hat die Bundesregierung das EEG im Jahr 2014 novelliert. So sank die Umlage 2015 erstmals, und zwar von 6,24 Cent auf 6,17 Cent. 2016 betrug sie 6,35 Cent pro Kilowattstunde, im laufenden Jahr 6,88 Cent.

Durch das EEG 2017 wird die Vergütung für den erneuerbaren Strom nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

Ende Juni hat der Bundestag die schrittweise, bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erklärte: „Die Reform der Netzentgelte verringert regionale Unterschiede und schafft mehr Verteilungsgerechtigkeit. Für die Akzeptanz des Projekts Energiewende ist eine faire Verteilung auf alle Schultern entscheidend.“

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
– Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und sonstige Kosten und Marge (insgesamt 20,5 Prozent);
– Steuern (23,2 Prozent): diese beinhalten Mehrwertsteuer (16 Prozent) und Stromsteuer (7,2 Prozent);
– Nettonetzentgelt (22,4 Prozent);
– Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (2,9 Prozent)
– Abgaben/Umlagen:
Konzessionsabgabe (5,7 Prozent);
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) (22,4 Prozent);
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (1,6 Prozent);
Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (1,3 Prozent);
Umlage Offshore-Haftung (0,1 Prozent).
(Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2016, S. 232)

Quelle: Bundesregierung

Verbraucher werden unnötig zur Kasse gebeten

„Eine Miniatur-Senkung der EEG-Umlage entlastet die Menschen zu wenig“, erklärt Eva Bulling-Schröter, klima- und energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, anlässlich der heute verkündeten Senkung der EEG-Umlage von 6,88 auf 6,79 Cent pro Kilowattstunde.

Bulling-Schröter weiter:

„Angesichts eines Überschusses auf dem EEG-Konto von derzeit 3,8 Milliarden Euro ist es ein Unding, dass die EEG-Umlage nicht deutlicher gesenkt wird, damit der hohe Überschuss abgeschmolzen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Geld zurückgegeben wird. Die Energiekosten sind insgesamt viel zu hoch für die Menschen. Der Staat sollte den ökologischen Umbau des Energiesektors finanziell viel stärker unterstützen und nicht daran noch verdienen – wie etwa bei der Stromsteuer, die abgeschafft gehört.

Zudem müssen die Kosten der Energiewende endlich auf alle Schultern verteilt werden, indem etwa unberechtigte Befreiungen von der EEG-Umlage für die energieintensive Industrie beendet werden. Dies würde Privatkundinnen und –kunden und kleine und mittlere Unternehmen um mindestens einen Cent pro Kilowattstunde entlasten. Eine Senkung der Stromsteuer würde zwei Cent einsparen. Auch bei den Netzentgelten, die ein herausragendes Negativ-Beispiel für Intransparenz sind, aber mit sieben Cent pro Kilowattstunde für jeden Stromkunden zu Buche schlagen, könnten private Haushalte entlastet werden. DIE LINKE hat Vorschläge gemacht, wie eine vierköpfige Familie allein bei den Stromkosten um 233 Euro jährlich entlastet werden könnte.

Eine neue Bundesregierung muss bei der Energiewende von der Bremse gehen und sie vor allem endlich fair gestalten.“

Sinkende EEG-Umlage ist gute Botschaft für Haushalte und Unternehmen

Weiter erheblicher Reformbedarf beim EEG

Am heutigen Montag haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage 2018 und die EEG-Mittelfristprognose bis zum Jahr 2022 veröffentlicht. Dazu erklärt der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß:

„Es ist eine gute Botschaft an Haushalte und Unternehmen, dass die EEG-Umlage im nächsten Jahr sinkt. Aber die Senkung ist nur möglich, weil wir im windschwachen Jahr 2016 ein ansehnliches Finanzpolster von 3,3 Milliarden ansparen konnten, das jetzt aufgelöst wird. Tatsächlich sind die Förderkosten für die Erneuerbaren gestiegen, und zwar auf einen neuen Höchstwert von 25,6 Milliarden Euro. Das zeigt deutlich: wir haben weiterhin erheblichen Reformbedarf im EEG.

Die Einführung von Ausschreibungen war ein wichtiger Schritt zur Kostensenkung, aber noch immer geben wir den Technologiemix staatlich vor und noch immer erhalten Anlagenbetreiber Geld für Überschuss-Strom, der am Markt bereits zu negativen Preisen führt. Hier müssen wir nachsteuern, um Kosten zu sparen.

Außerdem muss es uns gelingen, das Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Tempo des Netzausbaus zu synchronisieren. Sonst sind wir gezwungen, in Norddeutschland zunehmend Windenergieanlagen aus dem Wind zu drehen und in Süddeutschland ineffiziente Reservekraftwerke anzuwerfen. Das ist auf Dauer unbezahlbar.“

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