GdP begrüßt Urteil gegen einen „Reichsbürger“ in Bayern.

Malchow: Bluttat zeige Gefährlichkeit dieser Bewegung.

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das heute ergangene Urteil gegen einen sogenannten Reichsbürger, der im vergangenen Jahr einen Polizisten im mittelfränkischen Georgensgmünd getötet habe. Der Mann wurde vom Landgericht Nürnberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. „Das blutige Ereignis zeigt die Gefährlichkeit dieser Bewegung“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Montag in Berlin.

Die sogenannten Reichsbürger, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, deren Verfassung und ihre staatlichen Organe mit obskuren historischen Begründungen ablehnten, seien zu einer konkreten Gefahr herangewachsen. „Die Tat in Bayern und die deutlich gestiegene Zahl der ‚Reichsbürger‘ zeigt, dass an der Spirale der Gewalt in erschreckendem Maße weiter gedreht wird und diese Personen keinerlei Respekt vor Polizistinnen und Polizisten haben“, betonte der GdP-Chef. Er forderte die Justiz auf, diese Straftaten weiterhin mit aller Konsequenz zu verfolgen und die Täter hart zu bestrafen.

Foto (rechts): GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow

Fotoquelle (rechts): GdP/Hagen Immel

Collage: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

  1. Reichsbürger hin, Reichburger her: ich hatte auch schon Begegnungen mit derartigen Individuen. Es scheint manchmal schwierig zu sein in ihre Vorstellungswelt einzutreten; als Strafverteidiger – so meine Erfahrung – schätzen sie dennoch, zumindest überwiegend, professionelle Arbeit, auch wenn der eine oder andere überhaupt nicht zugänglich bleibt. Die Grenzen des Zulässigen liegen eindeutig in unserem gesellschaftlichen Normen: was kraft Gesetz strafbar ist, muss es bleiben und ist auch von den sogenannten „Reichbürgern“ zu beachten. Mir scheint, dass der ein oder andere unter ihnen zu der Gruppe von Menschen gehört, die in unserer Gesellschaft weder integriert sind, d. h. auch nicht mitgenommen werden wollen, noch die erforderlichen höheren intellektuellen Fähigkeiten mitbringen, um sich aus ihren eigenen „Fängen“ zu begreifen und sich daraus zu befreien. Gewiss ist auch der einfühlsame Psychologe und oder Psychiater ein geeigneter Fachmann, um sie verantwortlich in die Gesellschaft zurück zu holen.
    RA & Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek, http://www.strafverteidiger-ostsee.de

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