Verleihung des HANSEMOOT-Pokals.

Studierende der Bucerius Law School und der Universität Hamburg als bestes Team im 1. bundesweiten Wettbewerb im Verfassungsrecht ausgezeichnet.

Der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts Friedrich-Joachim Mehmel hat am 14. November 2017 den HANSEMOOT-Pokal an Studierende der Bucerius Law School und der Universität Hamburg verliehen. Das aus Studierenden beider Hochschulen bestehende Team konnte sich gegen zwölf andere Teams aus ganz Deutschland im HANSEMOOT, einem Wettbewerb für Studierende im Verfassungsrecht durchsetzen, den das Hamburgische Verfassungsrecht in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg am 13. und 14. November 2017 veranstaltet hat. Die Siegerehrung fand auf Einladung der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit als Schirmherrin im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses statt. Festredner des Abends war der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Kirchhof mit einem Vortrag zum Thema „Demo-crazy? – Zur Zukunft der Demokratie in Deutschland und Europa“.

Der zweitägige Wettbewerb HANSEMOOT richtete sich an Studierende der Rechtswissenschaft bis zum 6. Fachsemester, die in einem Planspiel in die Rolle der Parteivertreter in einer fiktiven, aber aktuellen und hochbrisanten verfassungsrechtlichen Streitigkeit schlüpfen mussten. Die widerstreitenden Positionen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Form eines Schriftsatzes und in einer gespielten Gerichtsverhandlung auch mündlich vertreten. Als Aufgabe wurde ein Fall gestellt, in dem es im Kern um die Frage ging, in welchem Umfang Elemente der direkten Demokratie neben der parlamentarischen Demokratie zugelassen werden können. Neben der Auszeichnung des gemischten Teams der Bucerius Law School und der Universität Hamburg für die beste Gesamtleistung erhielten die Teams der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Greifswald Sonderpreise für die besten Schriftsätze. Mit dem Preis für die beste mündliche Leistung in der Finalrunde wurde Frau Ella Schönleben von der Ruhr-Universität Bochum ausgezeichnet.

Der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts Friedrich-Joachim Mehmel rief dazu auf, sich immer wieder der Bedeutung der Verfassung, des Rechtsstaates und der Demokratie bewusst zu sein und selbstbewusst dafür einzustehen. „Rechtsstaat, Recht und Verfassung, Justiz und Verfassungsgerichtsbarkeit bilden zentrale Säulen für die Stabilität unserer Gesellschaft. Sie sind damit auch ein wesentlicher Standortvorteil im internationalen Vergleich. Und sie sind ein Bollwerk gegenüber all den Entwicklungen, die wir dieser Tage um uns herum erfahren müssen, wenn der Rechtsstaat in atemberaubende Geschwindigkeit abgebaut, eingeschränkt, geschliffen wird“, sagte Mehmel.  Der HANSEMOOT als erster verfassungsrechtlicher Moot Court für studentische Teams aus ganz Deutschland solle dazu beitragen, dieses Bewusstsein innerhalb der Juristenausbildung und in der Gesellschaft zu schärfen.

Auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Kirchhof widmete sich in seinem Vortrag den Themen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und stellte Überlegungen zur Stärkung der Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union an.

 

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Präsident ist Friedrich-Joachim Mehmel. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: http://justiz.hamburg.de/hamburgisches-verfassungsgericht/

 

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